Es wurden bereits in der Zeit der Regierungssitzung im Dezember 1945 Pläne zur Aufstellung von Sammellagern, und zur Gestaltung der künftigen Aussiedlungszüge der Deutschen gemacht.220 Die letzten Auszusiedelnden wollte man wie bereits erwähnt im Juli 1946 aus Ungarn losschicken. All das bestand jedoch nur auf dem Papier, oder wurde gerade erst begonnen, wie die Verschleppung in Sammellager. Bis zum Frühjahr 1946 wurden allein in der Hauptstadt 4 064 Mitglieder des Volksbundes in Gewahrsam genommen, diese bildeten mehr als 10% aller Verhafteten.221
Gleichzeitig führte die Geteiltheit der Arbeiterparteien in der Frage der Aussiedlung dazu, dass sich die Parteiein im Januar 1946 auf die Abänderung der Durchführungsanweisung einigten. Dafür aber zeigte sich ein Fortschritt in der bisherigen schwierigen Lage der Ungarn in Oberungarn. Die Teilnehmer der zwischenparteilichen Konferenz am 23. Januar 1946 konnten von dem Außenminister erfahren, dass die Tschechoslowaken die für die Sudetendeutschen geltenden Verordnungen de jure nicht, wohl aber de facto aussetzten, und die weiteren willkürlichen Handlungen gegen die Ungarn verhindern.222 Nichtsdestotrotz wurde ein Teil der Ungarn einige Monate später, zwischen dem 19. November 1946 und dem 25. Februar 1947, in die Sudeten-Gebiete deportiert. Während etwa 100 Tage wurden 10 000 ungarische Familien, ungefähr 46 000 Personen aus 393 Ortschaften in Viehtransportwaggons mit Gewalt verschleppt, wodurch unmenschliche Leiden und der Tod von mehreren tausend Ungarn verursacht wurden. Sie wurden eigentlich als Kriegsverbrecher angesehen.223 Es ist nicht überraschend, wie Rákosi die ungarisch-tschechoslowakischen Verhältnisse im April 1947 für Molotow in Moskau beschrieb: „unser Verhältnis ist im allgemeinen sehr schlecht ... unsere tschechoslowakischen Genossen sind verrückt geworden ... der Bevölkerungsaustausch wird bald - in 3-4 Monaten - beendet... Genösse Wishinskij unterstützte damals in seiner Rede energisch die Tschechoslowakei". Dann — nach folgender hinsichtlich der Vorgeschehnisse aussagekräftiger Anmerkung von Molotow: „in dem damaligen Moment war das notwendig" — setzte er seine Überlegungen so fort, dass „wir das selbstverständlich verstehen, aber man vergaß die Sache zumindest in Ungarn nicht". Er bat den sowjetischen Politiker um Hilfe zur Normalisierung des Verhältnisses, da „die Ungarn nicht nur keine guten Beziehungen, sondern überhaupt keine Beziehungen haben", noch dazu „die tschechoslowakischen Genossen ... große Schwierigkeiten verursachen".224
Extremen Atrozitäten gab es aber reichlich auch in Ungarn. Die unter den (seit Jahrzehnten bekannten) Atrozitäten im Januar begonnene Aussiedlung (der erste Zug fuhr am 19. Januar von Budaörs aus)225 rief Freistellungsaktionen der Parteien hervor, besonders im Interesse der Mitglieder des Vereins zur ungarischen Volksbildung und der Bewegung „Treue zur Heimat". Und während Oskar Betlen in der theoretischen Zeitschrift der MKP im Falle der Auszusiedelnden die Zahl der SZEB in Höhe von 450 000 erwähnte226 (was das Amt für Volksversorgung zur Kenntnis nahm, und laut seiner Pläne hätten diese annähernd halbe Millionen Deutschen das Land bis zum 1. August 1946 verlassen müssen227), so versuchten in der Praxis ab März 1946 auf Grund der „Traditionen" des vorigen Sommers als Konsequenz der Wahlniederlage die MKP, aber auch die anderen Parteien ihre eigenen Klassenaspekte zur Geltung kommen zu lassen. Die Kommunisten hatten das Ziel, die betuchteren Deutschen entfernen zu lassen und die ärmeren als Unterstützer für die eigene Politik zu gewinnen.228 Die MKP hatte das Bedürfnis, in ihrer theoretischen Zeitschrift, der Gesellschaftsrevue ihre Nationalitätenpolitik der Öffentlichkeit zu vermitteln. Die veröffentlichten Schriften waren sowohl vom Bevölkerungsaustausch, als auch von der Aussiedlung nicht zu trennen. Die anderen Parteien blieben auch nicht untätig, sie versuchten ihre Zielsetzungen im Bereich der Freistellung auf verschiedenen Wegen zu erreichen. Diejenigen, die Freistellungen erreichen wollten, nahmen politische Gefechte in Kaufund wandten monatelang die verschiedensten Praktiken an, und versuchten, ähnlich wie die Aussiedelnden unlautere Methoden anzuwenden. Während diejenigen, die die Aussiedlung betrieben, massenweise (und auch) gegen Unschuldige vorgingen so verfuhren die Befürworter der Freistellungen (auch) im Interesse von Schuldigen ja sogar von Verbrechern. Als die Deutschen entfernt wurden (ab Beginn des Jahres aus Transdanubien, ab Ende Mai — Anfang Juni aus der Region zwischen Donau und Theiß und aus den Gebieten jenseits der Theiß) sind auch Tausende von Unschuldigen verschleppt worden, ein großer Teil der Mitglieder der hitlerfeindlichen Organisation „Treue zur Heimat" wurde genauso ausgesiedelt. Es gab kaum eine deutsche Familie in Ungarn, die nicht unter rechtswidrigem Vermögenseinzug, Zwangszusammenzug oder anderes zu leiden gehabt hätte, „in ganz wenigen Fällen wurde Rücksicht auf die Mahnung der Potsdamer Konferenz genommen, wonach die Aktionen auf eine menschliche Weise durchzuführen sind",229 in den meisten jedoch nicht.
Das Gesetz über die Durchführung der Aussiedlung sollte deutlich machen, dass in den einzelnen Ortschaften nicht mehr als 10% der Deutschen freigestellt werden durften, die Interpretation der Anweisung verursachte dennoch Streitigkeiten (unterdessen wurde hier die Namensliste der zur Umsiedlung verpflichteten Personen, die Inventur, die Bewahrung und der Abtransport ihres Vermögens geregelt).230 „Im Interesse der ungestörten Abwicklung der Umsiedlung sind auch verschiedene verkehrstechnische Beschränkungen" verfügt worden und diejenigen Ortschaften, wo die Aussiedlungen bereits begonnen hatten, wurden hermetisch abgeriegelt.231 Das Gesetz über „die Umsiedlung und die Förderung der Beendigung der Grundbesitzreform im Interesse der Versorgung des Landes" schrieb zugleich unter Androhung des Tatbestandes des Vergehens oder der Verbrechens von Veruntreuung vor, was der auszusiedelnde Landwirt zu tun hatte: „dieser ist verpflichtet, Immobilien in seinem Eigentum (Besitz), deren Bestandteile, deren Zubehörteile sowie den Viehbestand und sonstige Mobiliarien mit der Sorgfalt eines ordentlichen Wirtes zu verwalten, sowie die üblichen land-und forstwirtschaftlichen Arbeiten (Vorbereitung des Bodens, Säten, Anpflanzen, Tiere und Pflanzen versorgen) der bisherigen Ordnung der Wirtschaftstätigkeit entsprechend solange durchzuführen, bis seine Vermögensgegenstände von der zuständigen Stelle von ihm übernommen werden".232 So wurde das Prinzip der bedingungslosen Kapitulation, dass die Alliierten in der internationalen Politik geltend machten, im Alltag verwirklicht. Die in Ungarn lebenden Deutschen hatten an der Niederlage im Zweiten Weltkrieg zweifach zu leiden: zum einen international, als Staatsbürger eines Staates, der zu den Verlierern gehörte, andererseits als Folge der international unterstützten Gewaltpolitik der politischen Kräfte, die im nachhinein die Führungsrolle des im Weltbrand untergegangenen Landes erlangten.
Die Aussiedlung wurde nicht nur durch die Koalitionsparteien, sondern auch durch viele Konflikte zwischen der ungarischen Regierung und dem SZEB erschwert. Der Grund hierfür war, dass die Entscheidungsträger in Potsdam „nicht die ungarische Regierung, sondern das in Ungarn tätige SZEB mit der Durchführung der Aussiedlung der deutschen Bevölkerung beauftragten". Jene Tatsache, dass die Sowjetunion die Vertreibung der Deutschen im Vergleich zu den Angelsachsen „eher wollte und durchführte", ändert nur das Ausmaß ihrer Verantwortung.233 Für die Auswahl der Auszusiedelnden mußte die ungarische Regierung die Verantwortung tragen, das SZEB übernahm nur die konkrete Reiseorganisation und die Verantwortung für die normale Abwicklung.234 Die finanziellen Lasten trug Ungarn. Am 15. Februar 1946 genehmigte die Regierung die Auszahlung von 12,2 Milliarden Pengö, denn die finanzielle Deckung reichte für die Aussiedlung der etwa einer halben Millionen Personen nicht aus.235 Am 1. März beschloß die Regierungssitzung einen neuen Kredit in Höhe von 9 Milliarden Pengö.236 Der Leiter des Agrar-ressorts legte umsonst einen dringenden Vorschlag für die Verwendung der nach der Aussiedlung der Deutschen leer verbliebenen Immobilien und zurückgelassenen Mobilien vor, der Innenminister opponierte ihn, es wurde keine Verordnung erlassen.237
Den bereits früher bekannten Standpunkt der Sowjets — man könnte ihn sogar Ansprüche, Verpflichtung nennen — bestätigte wieder einmal am 1. April 1946 der stellvertretende Außenminister Wladimir Georgie-witsch Dekanosow, der auch „Hauptverantwortlicher für Ungarnsachen" war. Zum Botschafter Gyula Szekfű „sagte er ausdrücklich, dass alle [auch im Originalschrift kursiv — T. Z.] Schwaben ausgesiedelt werden müssen".238 Die Amerikaner legten den Akzent auf etwas anderes. Sie brachten die vielfach mangelhafte Lebensmittelversorgung zur Sprache. Sie schwiegen sich auch darüber nicht aus, dass die ungarischen Organe oft die Vorschriften nicht befolgten, denn sie verständigten die Betroffenen einen Tag und nicht fünf Tage vor der Aussiedlung. Nach der Auswertung der Erfahrungen mit den ersten fünf Ausgesiedelte transportierenden Eisenbahnzügen baten die Amerikaner, unterstützt durch die Engländer (im Junktim der Aussiedlung der Deutschen und der Rücksiedlung der Ungarn in die Slowakei) die ungarische Regierung darum, die Verständigungsvorschriften genau einzuhalten, den Betroffenen über das genehmigte 100 kg Gepäck hinaus „Lebensmittel für zehn Tage" mitzugeben.239 Dem Ersuchen der Angelsachsen wurde Folge geleistet, denn Key erklärte in der nächsten Sitzung des SZEB, „die Schwaben werden unter genügenden Bedingungen in die amerikanische Zone in Deutschland transportiert, bis jetzt sind etwa 15 Züge mit den Schwaben abgefahren".240 Key bat am 23. April um die Regelung der neuen Beschwerden der Auszusiedelnden und unterstützte dabei den ungarischen Wunsch, täglich zwei Transportzüge abfahren zu lassen.241
Am 25. April stand die Sache der Deutschen in einer Besprechung zwischen den Parteien auf der Tagesordnung. In der veröffentlichten Pressemitteilung wurde die vollständige Einigung zwischen den Parteien betont. Die Reihenfolge der Aussiedlung wurde bestimmt, indem „zuerst die Schwaben, die Mitglieder des Volksbundes, dann die SS Angehörigen, schließlich diejenigen, die ihren Namen wieder germanisierten". Aus dem zuletzt getroffenen Erlaß ist darauf zu schliessen, dass die Teilnehmer der Besprechung die Aussiedlung der Personen mit deutscher Muttersprache schon für ein abgeschlossenes Kapitel hielten, man mußte diese nur dann vertreiben, wenn sie den Volksbund und die Politik Hitler-Deutschlands nachweislich befürworteten.242 Der stellvertretende Generalsekretär der Sozialdemokratenpartei Ferenc Szeder beschimpfte sowohl die Minister seiner Partei als auch den Regierungschef (ihn sogar mehrmals!) wegen der auf alle, so auch auf die Unschuldigen ausgebreiteten Aussiedlung, des damit einhergehenden Raubs und der Plünderung, aber hauptsächlich wegen der Verhaltensweise des neuen Innenministers Rajk vor der Zwischenparteienkonferenz.243 Am 6. Mai führte das nicht einmal zum kleinsten Ergebnis, man stand auf der Zwischenparteienkonferenz eher auf der Seite des Innenministers.244 Es kristallisierte sich die Ansicht heraus, dass auf Grund einer „internen" Anweisung des Innenministers bestimmte Erwägungsgründe bei der Durchführung des Aussiedlungserlasses geltend gemacht werden können. „In den vorangehenden Gesprächen entwickelte sich diese Auffassung" — verwies zuerst der Ministerpräsident dann auch der Innenminister auf die Besprechung zwischen den Parteien in der Sitzung des Ministerrates vom 10. des Monats. In dieser Sitzung besprach man wieder die Aussiedlung der Deutschen auf Grund der Vorlage von Ferenc Nagy über die Auslegung des § 1 des Aussiedlungserlasses, die präzise Abgrenzung des Kreises der Auszusiedelnden. Nach der Auffassung des Regierungschefs musste man deswegen den Aussiedlungserlaß nicht ändern. Man mußte Erwägung walten lassen dann und dort, wo es „um die Aussiedlung eines ungarischen Staatsbürgers geht, der sich anlässlich der letzten Volkszählung zwar für eine Person mit deutscher Muttersprache erklärte, aber gleichzeitig die ungarische Nationalität im Volkszählungsformular eintrug, vorausgesetzt, dass er kein Mitglied des Volksbundes oder einer deutschen bewaffneten Einheit war, oder seinen ungarisierten Namen nicht wieder germanisierte."245 Im Einverständnis mit dem Regierungschef fügte Rajk zu all dem hinzu, dass „...er die Frage sehr gründlich studierte..., die Zahl der in die Ausnahmekategorie eingestuften deutschen Personen ist nicht höher, als die Zahl derer, die, wenn sie hier bleiben, uns nicht ermöglichen, der uns vom SZEB angeordneten Pflicht nachzugehen". Er erteilte in diesem Sinne dem Amt für Volksversorgung eine Anweisung, und „die notwendige interne Maßnahme wurde bereits getroffen.246 Das, dass der Aus-siedlungsprozeß mitten in den heftigen politischen Debatten ins Stok-ken geriet — und in der Wahrheit vom Anfang der zweiten Jahreshälfte bis November eingestellt war, richtete den Blickwinkel der Koalitionsparteien auf die Erreichung einer Freistellung. Die Gewährleistung von Ausnahmestatus für einzelne Schichten der Deutschen beschäftigte die Parteien mehr als die Aussiedlung selbst, der der Kleinlandwirtepartei angehörende Ministerpräsident hätte sogar am liebsten der ganzen unmenschlichen Sache schon ein Ende gesetzt.247
Am 10. Mai wurde vom Innenressort eine klassische, für die damalige Zeit charakteristische sog. Gummiverordnung erlassen. Sie stellte eine Reihenfolge der Auszusiedelnden auf. Diese wich von jener ab, die die Parteien im letzten Drittel April vereinbart hatten.248 Im Sinne dieser Vereinbarung: „1. Auszusiedeln sind all jene Personen, die auf ihrem anlässlich der Volkszählung von 1941 ausgefüllten Volkszählungsformular als Personen deutscher Nationalität angegeben wurden. 2. Diejenigen, die Mitglieder des Volksbundes oder einer deutschen bewaffneten Einheit (SS) waren. 3. Diejenigen, die ihren ungarisierten Familiennamen auf einen deutsch klingenden Namen geändert haben. Diejenigen, die zwar anlässlich der Volkszählung von 1941 Deutsche als Muttersprache angaben aber sich für Angehörige ungarischer Nationalität erklärten, nach der Volkszählung nachweislich a) ihren Familiennamen wieder germanisierten oder b) Mitglieder des Volksbunds oder einer deutschen bewaffneten Einheit (SS) geworden waren oder c) die politischen, wirtschaftlichen und militärischen Zeile und Interessen des deutschen Faschismus zu Schaden des ungarischen Volks finanziell oder auf eine andere Art und Weise freiwillig unterstützten. 5. Schließlich sind Auszusiedelnde diejenigen, die gemäß der Punkte 1 bis 4 nicht zur Aussiedlung aufgefordert sind, sich aber freiwillig auf Grund einer dem Ministerkommissar übergebenen schriftlichen Erklärung zur Umsiedlung meldeten, und deren Anmeldung der Ministerkommissar annahm."249 Unter Bezugnahme auf die vom Innenminister ein paar Tage zuvor erlassene Verordnung erteilte das Amt für Volksversorgung am 14. Mai 1946 den für Umsiedlung zuständigen Ministerkommissaren und Freistellungsausschü-ßen eine Anweisung.250 Die Aussiedlung war eigentlich aus vier Gründen zwingend durchzuführen, und ein Grund lag der „freiwilligen Aussiedlung" zugrunde. Dieser letzte fungierte aber in der Praxis eher als Zwangsmittel. Die Zahl der von Aussiedlung freigestellten Deutschen war verschwindend klein. Die Gesetzwidrigkeiten wurden am 20. Mai, in der Sitzung des SZEB zur Sprache gebracht. Key teilte Swiridow mit, dass er über die gesetzwidrigen Handlungen der politischen Polizei durch die für die Aussiedlung der Deutschen zuständige Person selbst informiert wurde.251 Am 4. Juni ließen die Amerikaner die Aussiedlung einstellen. Zwei Wochen später, am 19. Juni ging auch das SZEB diese Frage an. Nach Key wurde die Aussiedlung eingestellt, „denn sie wurde im Vergleich zu anderen Ländern unter den schlimmsten Bedingungen abgewickelt". Er führte die Anomalien der Lebensmittelversorgung, die Transportbedingungen als Gründe an. Key vermerkte wiederholt übel die Atrozitäten, die gesetzwidrigen Handlungen der politischen Polizei. Er schlug vor, die Aussiedlung an Stelle der politischen Polizei eher den Soldaten anzuvertrauen. Swiridow wies zum einen die Kritik der Amerikaner zurück, er hielt die Einstellung der Aussiedlungen sogar für eine Verletzung der Rechtsfolgen aus dem Potsdamer Abkommen, zum anderen rechnete er ihnen die unmenschlichen Mittel als Schuld an, denn auch sie kannten diese, auch sie waren daran beteiligt gewesen. Aus diesem Grunde hielt er die Beschwerden der Auszusiedelnden für unbegründet. Dafür aber bat er darum, die aus Ungarn Ausgesiedelten möglichst bald in der USA-Zone zu empfangen. Seine dahingehende Bitte, auch die Deutschen aus Jugoslawien aufzunehmen, lehnte Key ab.252
Das dreizehn Monate lang funktionierende Amt für Volksversorgung wurde am 27. Juni 1946 mit Rücksicht auf seine Funktionsmängel aufgelöst (mit Geltung ab dem 30. Juni). Die Durchführung der Aussiedlung setzte das Innenministerium fort.253 Am 23. April 1946 erreichte die Anzahl der Ausgesiedelten 41 500254, aus 154 Ortschaften verließen etwa 117 Tausend (116 783) Personen Ungarn.255 Die Nachlassenschaft des Amtes für Volksversorgung stellte eine große Herausforderung dar, denn es war allein 1946 die Aussiedlung von 218 Tausend Deutschen vorgesehen.256 In der Regierungssitzung am 12. Juli wurde der Beschluß über den Vorschlag von Rajk gefasst, nach dem „die ungarische Staatsbürgerschaft dem Aussiedler mit dem Tag der Umsiedlung jenseits der ungarischen Grenze aberkannt werden sollte." Dr. Ries formulierte es eindeutig so: „die Staatsbürgerschaft der Ausgesiedelten erlischt". Er ermahnte zur Vorsicht und fügte hinzu, dass das Vermögen der Ausgesiedelten auf den ungarischen Staat übergeht."257 Im Sinne der am 16. Juli verkündeten Regierungsverordnung wurde die ungarische Staatsbürgerschaft allen früher und später, im Zuge der Aussiedlungen umgesiedelten Deutschen aberkannt.258 Mitten in den Änderungen der internationalen Lage scheiterte aber die auf die kollektive Zurrechenschaftziehung ausgerichtete Aussiedlung.
Die stalinistische Führung musste aber den Ergebnissen der ungarischen Wahlen im Herbst 1945 entgegensehen, und bei ihrer Analyse konnte sie den Folgen der Nationalitätenpolitik von Beneš Rechnung tragen. Es ist nicht auszuschließen, dass all diese den relativ günstigen Abschluß der Verhandlungen über den ungarisch-tschechoslowakischen Bevölkerungsaustausch beeinflussten, denn sie gingen „ohne massive einseitige Abschiebungen" zu Ende. Daran scheiterten die Bestrebungen von Beneš und das damit zusammenhängende akute Problem. Auch die Aussiedlung der Ungarndeutschen gewann dadurch eine neue Dimension. Es zeigte sich ein radikaler Rückgang der Aussiedlungsstärkepläne, und was noch wichtiger ist, auch der Zahl der Auszusiedelnden im Laufe der Umsetzung dieser Pläne. Das und nicht der stillschweigende Kom-promiß des ungarischen Regierungschefs und Swiridows führte zur Abänderung der früheren Vorstellungen.259
Die Entwicklungen der Aussiedlung der Ungarndeutschen waren zwar von den Winden des Kalten Kriegs, von den Versuchen260 zur Umsetzung von Großmachtspraktiken nicht zu trennen, es galt dabei jedoch als zusätzlicher Faktor, dass die Ausgesiedelten immer mehr und immer schwierigere Probleme für die amerikanischen Behörden darstellten. Da die USA in der Lage waren, nach ihren eigenen Interessen über das Schicksal der in die von ihnen besetzte Zone in Deutschland Ausgesiedelten zu entscheiden, waren sie die Entscheidungsträger: nicht nur jenseits der ungarischen Grenzen und innerhalb der von ihnen besetzten Zone in Deutschland, sondern in einer seltsamen Weise auch in Ungarn. Die USA ließen die weitere Aussiedlung teils aus finanziellen Gründen, teils unter Bezugnahme auf die Anomalien des Aussiedlungsprozesses mit der Begründung, dass sie „zu den ursprünglichen Bedingungen keine weiteren Deutschen mehr aufnehmen können", einstellen.
Am 15. Juli 1946 setzten sich die SZEB Leiter wieder an den Verhandlungstisch. Die Amerikaner vertrat zu dieser Zeit nicht mehr Key, sondern Brigadegeneral George Hatton Weems. Die USA ließen die Aussiedlung zwar einstellen, die ungarische Regierung ließ jedoch „gewohnheitsmäßig" zwei Züge aus der Region Sopron nach Österreich abfahren. Die Amerikaner ließen die Züge nicht weiterfahren, sie verlangten sogar eine Erklärung dafür. Die amerikanische Seite war der Ansicht, dass die Aussiedlung nur fortgesetzt werden kann, sobald die Anforderungen der Behörden der amerikanischen Zone in Deutschland bekannt und der Aussiedlungsapparat durch die ungarische Regierung entsprechend umorganisiert wird. Swiridow berief sich darauf, wobei er auch die Regierung Tildy vertrat, dass die Regierung keine Reichsmark hatte, und er hielt die Vorschrift, dass „jeder Schwabe (groß und klein)" 500 Reichsmark besitzen sollte, für unerfüllbar. Die Regierung konnte sogar der Anforderung nicht gerecht werden, dass „alle Schwaben, die das nicht haben, mit Kleidung, Unterwäsche, Schuhwerk, Haushaltsmitteln auszurüsten sind, usw. ...". Unterstützt durch die Engländer machte die amerikanische Seite ihr Eingreifen von der offiziellen Antwort der ungarischen Regierung abhängig, was Swiridow wohl auch versprach, was aber nicht in Erfüllung ging. Die Situation sprach für sich selbst. Als ob Woroschilow seinen Brief — betreffend auch der Anforderung der Amerikaner — am 11. Dezember 1945 nicht geschrieben hätte. Die eigenartige Optik der an der Aussiedlung Interessierten wurde durch die von der Wahrheit abgerückte Aussage des englischen Zuständigen, Edgcumbe erläutert: „die Bedürfnisse sind freilich lästig... Die ungarische Regierung warf ja die Frage der Aussiedlung des Schwaben selbst auf. Nun soll sie selbst sie auch lösen."261 Die Zusage von Swiridow konnte nicht in Erfüllung gehen. Er wusste zwar, dass Rajk den Aussiedlungsbudgetentwurf für die Regierungssitzung am 5. August erstellt hatte, dieser wurde aber aus Zeitmangel nicht besprochen, und auf Antrag des Innenministers auf den 16. August verschoben.262 Das SZEB tagte aber einen Tag zuvor. So drehte sich die Situation um: Swiridow erstattete zwar Bericht, aber anders, als erwartet. Er informierte nicht das SZEB über den Standpunkt der ungarischen Regierung, sondern die ungarische Regierung über die SZEB Tagung.
In der SZEB Sitzung am 15. August 1946 stand die „Schwabenfrage" auf Initiative der Angelsachsen wieder auf der Tagesordnung. Weems verschloß sich nicht der Erfüllung der Bitte von das Verlangen der ungarischen Regierung vertretendem Swiridow. Die Regierung wollte den Auszusiedelnden an Stelle der Reichsmark lieber Forint, Dollar oder englische Währung mitgeben, sie kannte aber noch nicht die endgültige Antwort der Vorgesetzten von Weems. Diese Sorgen wahrnehmend meinten die Amerikaner, dass die Aussiedlung noch im Jahre 1947 fortgesetzt wird.263 Sie irrten sich, sie ging 1948 zu Ende.
In der Regierungssitzung am 16. August 1946 legte Rajk seinen Vorschlag vor, nach dem die Regierung 2,1 Millionen Forint „Übergangskosten ohne Budgetvoranschlag" für die Ausgaben im Zusammenhang mit der Aussiedlung genehmigen sollte. Der Innenminister wies darauf hin, dass mehr als 120 Tausend Personen mit 125 Zügen ausgesiedelt wurden, und immer noch 260 Tausend von den 380 Tausend auszusiedeln sind. Mit 20 Zügen mit jeweils 20 000 Personen kann der Beschluß des Alliierten Kontrollrates durchgesetzt werden. Rajk zeigte in seiner Vorlage detailliert, wie viel von der verlangten Summe für den Lohn, die Verpflegung der Mitarbeiter des Innenministeriums, für die Versorgung der zu Übersiedelnden, usw. verwendet würde.264 Er meinte, dass man „die Aussiedlung nach dem 20—25. August wieder beginnen kann", und er war zufrieden damit, dass „die Abwicklung vorläufig aus 300 000 Forint finanziert werden kann". Der Generalsekretär des Oberrates für Wirtschaft Zoltán VAS ging in seiner Rede nicht um den heißen Brei herum: sein Apparat eruierte, dass es „keine Deckung für die Aussiedlung" gibt. Er schlug deswegen vor: die zuständigen Ämter müssten zusammenarbeiten und die „Deckung aus dem Vermögen der Schwaben" bereitstellen. Die Regierung genehmigte die in der mündlichen Ergänzung von Rajk bereits angezeigte schon verkürzte Summe, den außerordendichen Kredit von 300 000 Forint.265
Nach solchen Entwicklungen fingen die Verhandlungen zwischen den amerikanischen und ungarischen Behörden an. Die Verhandlungspartner schlossen am 22. August 1946 mit gegenseitigen Kompromissen eine Vereinbarung mit 19 Punkten ab. In der Regierungs sit-zung berichtete Rajk eingehend über ihren Inhalt. Die Vertragspartner legten fest: „bei der Aussiedlung dürfen Familien nicht getrennt werden." Sie bestimmten den Inhalt des höchstens 100 kg schweren Personalgepäcks pro Kopf - davon Lebensmittel mit einem Gewicht von 20 kg - die Zusammensetzung der Kleidungsstücke. Über die 100 kg hinaus müssen pro Person Küchengegenstände, Decke, Kinderwagen, Wirtschaftausrüstung, Werkzeuge, Arbeitsmittel, usw. genehmigt werden. Die Züge für etwa 1 100 Personen müssen mit fünf weiteren Eisenbahnwaggons - mit einer mittleren Aufnahmefähigkeit - ergänzt werden, damit in diesen Waggons alles, was nur verladen werden kann, mitgeführt wird. Unbegüterte Personen ohne Oberbekleidung, bzw. Aussiedler ohne Grund und Boden hat der ungarische Staat mit Oberbekleidung und Unterwäsche auszustatten. Jeder Ausgesiedelte über 20 Jahren hat 500 Reichsmarken, jeder jüngere 400 Reichsmarken, seine eigenen Dokumente, Armbanduhren mitzuführen. Rajk erwähnte, dass auf Grund der statistischen Angaben die jungen Menschen unter 20 Jahren etwa 40—42% der Ausgesiedelten ausmachten. Den für Aussiedlung bestimmten Personen musste man die Vorbereitung ermöglichen. Die Vereinbarung galt nicht für die Deutschen nicht ungarischer, also rumänischer und jugoslawischer Staatsbürgerschaft. Die Züge hätten mit dem 1. September 1946 wieder losfahren können, monatlich zwanzig, aber bei einer ungenauen Ankunft des Zuges galt es, den Zug „als abhanden gegangen anzusehen und nicht mehr zu ersetzen". Das konnte bis zum 1. April 1947 höchstens 90 000 Personen betreffen. Im März 1947 setzten sich die Verhandlungspartner wieder an den Verhandlungstisch und beschlossen, dass die Quote von 1947 höchstens bei 100 000 liegen durfte. Die ungarische Regierung verpflichtete sich, den bereits bekannten amerikanischen Standpunkt wieder in der Presse zu veröffentlichen: zum einen werden die ausgesiedelten Deutschen im Sinne der Potsdamer Konferenz in der amerikanischen Zone in Deutschland empfangen, zum anderen, und das war entscheidend für die Amerikaner, dass im vom Rajk aufgesetzten und von der Regierung angenommenen, zu veröffentlichenden Regierungskommunique erklärt wurde: „die Regierung ist nicht zur Durchführung der Aussiedlung verpflichtet, das Potsdamer Abkommen ermöglicht aber das... die Umsiedlung wird ordnungsgemäß und human abgewickelt, und die auf Grund des Abkommens umgesiedelten Deutschen werden in der US-Militärzone aufgenommen... Beginn der Aussiedlung: 2. September 1946." Nach der Veröffentlichung der Aussiedlungsverordnung konnten die Besatzungskräfte nicht erkämpfen, dass die Regierung Tildy ihren gesetzlich verankerten Standpunkt ändert. Jetzt setzten sie sich aber schon durch: die mit der Aus- und Einsiedlung und mit schweren Wirtschaftproblemen belastete Regierung sprach ihr Ja aus. Rajk (in der Tat die Partei unter der Führung von Rákosi) stellte die Regierung einem fait accompli entgegen, und, nachdem der Innenminister das von ihm textierte Kommunique vorgelesen hatte, teilte er mit, dass er „seinen Vorschlag mit dem Ministerpräsidenten bereits abgestimmt hatte und sofern der Ministerrat mit dem Kommunique einverstanden ist, wird er es als Regierungskommunique an die Presse geben." Pater Balogh erinnerte die Anwesenden, dass sie im Dezember 1945 einen anderen Standpunkt formuliert hatten. Auch der nach Aussage von Rajk mit ihm die Abstimmung durchführende (oder aus einem anderen, nicht bekannten Grund diesmal die gleiche Ansicht vertretende) Regierungschef nahm kein Blatt vor seinen Mund und sprach aus, dass diese Frage „auch später" auf der Tagesordnung der Regierungssitzung stand, und es wurde beschlossen, dass „sie die Potsdamer Vereinbarung nicht für eine erzwungene Entscheidung, sondern für eine Möglichkeit halten". Dann setzte er, ohne genau zu sagen, wann dies erfolgte, fort: „man muß sagen, dass die Aussiedlung der Schwaben für uns trotzdem eine aufgezwungene Sache ist, zum einen als Auswirkung des tschechoslowakischen Abkommens über den Bevölkerungsaustausch, zum anderen unter der Beeinflussung der von allen Seiten, zum Beispiel aus Rumänien eingehenden Nachrichten darüber, dass wir mit einer Aussiedlung auch aus dieser Richtung rechnen können. Unter diesen Bedingungen können wir bei Bewahrung unserer derzeitigen Bevölkerung keinen Platz für Ungarn bereitstellen."266
Rajk schwieg sich darüber nicht aus, dass auch die Amerikaner versuchten, mit „viel Loyalität Zugeständnisse zu machen".267 Die ungarische Regierung akzeptierte den Standpunkt der amerikanischen Seite, nach dem, „falls im Zeitraum zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 1947 100 00 Personen [in der amerikanischen Zone — T. Z.] aufgenommen werden, damit die Aussiedlung völlig abgeschlossen wird, und keinerlei Versuche zu einer weiteren Aussiedlung gemacht werden".268 Für die Parteien wurde die Möglichkeit der Abweichung vom Festgehaltenen, der Umweg so gewährleistet, dass die Vereinbarung vorsah: „die Aussiedlung kann von jedem der Vertragspartnern jederzeit eingestellt werden, falls eine der Bestimmungen dieses Vertrags verletzt wird."269
Die Regierungsmitglieder wurden unter seltsamen Bedingungen über die Vereinbarung verständigt. Am 28. August berief der Regierungschef eine außerordentliche Regierungssitzung ein, deren „Hauptthema die Außenpolitik" war. In erster Linie Informationen über die Umstände der Durchsetzung des Abkommens über den tschechoslowakisch-ungarischen Bevölkerungsaustausch und sonstige Nachrichten für die Mitglieder des Ministerrates aus Paris".270 Dabei berichtete Rajk ausführlich über die mit den amerikanischen Behörden unterzeichnete Vereinbarung.271 Ein historischer Überblick der Aussiedlung der Ungarn und der Deutschen aus den übrigen um- und weiter liegenden Ländern lässt wissen, dass diese Aussiedlung ab dem Sommer 1945 eigenartige Entwicklungen zeigte, sich ab März 1946 beschleunigte und von da an wurde die Überfüllung in den Bereichen der von Amerikanern besetzten Zone in Deutschland, wo die Ausgesiedelten eintrafen, schon unerträglich. Die USA wollen den Ablauf der Aussiedlung je nach Staat regeln, und die Schwaben „mit den Vermögensgegenständen des betroffenen Landes ausstatten", um zu vermeiden, dass die Ausgesiedelten unter unwürdigen Bedingungen untergebracht werden. Die USA übergaben den mit den Tschechen abgeschlossenen Vertrag, den sie für ein Muster hielten. Der mit den Ungarn abgeschlossene Vertrag schrieb aber striktere Bedingungen vor, denn — wie es Rajk formulierte - „die Slowakei ist nicht unter der Besatzung der Vereinten Nationen". Der Innenminister formulierte eindeutig: „der schwierigste Punkt des Vertrags betrifft die Auszahlung von 500, bzw. 400 RM [Reichsmark - T. Z. ] und die Bereitstellung des dazu notwendigen Geldbetrags." Rajk redete nicht um die Sache herum und sagte, man muß sich mit den sowjetischen und amerikanischen Behörden in Verbindung setzten, und von ihnen Reichsmark besorgen. Die USA sind bereit 50 US Dollar für 500 Reichsmarken gegen „Sofortbarzahlung" zu geben. Die Russen sind bereit, Reichsmark „als Darlehen zu übergeben", wobei sie über die Rückzahlungsbedingungen „später sprechen würden". Wie es Rákosi sagte: „man müsste irgendwie die billigste Mark anschaffen",272 aber das würde bis Oktober dauern.273 Die Mitglieder der Regierungssitzung setzten sich auch darüber auseinander, wie, in welcher Reihenfolge die Aussiedlung abgewickelt werden mußte. Man bestand auf die Zurückdrängung der florierenden Korruption. Es passierten landesweit sehr viele Missbräuche, z. B. unbegüterte Ungarn quartierten sich bei den Schwaben ein, „sie hatten nichts zur Unterhaltung, zogen oft das Kleid von den Schwaben ab". Es wurde vorgeschlagen, bei den Aussiedlungen eine interne räumliche Reihenfolge zu beachten. Die Schadenstiftung durch ungebildete Einsiedler konnte man so abwehren, dass diese nicht in Weinbaugebiete oder in solche Gebiete umgesiedelt wurden, in denen ihre Schulausbildung nicht ausreichte. Eine weitere Lösung konnte auch sein, dass die Personen mit Fachkenntnissen aus solchen Gebieten nicht ausgesiedelt wurden.274
In der SZEB Sitzung am 30. August 1946 warf Weems um die Bereitschaft der amerikanischen Seite zur Zusammenarbeit zu demonstrieren auf, dass alle Alliierten, auch die Sowjets an der Beaufsichtigung der Deutsche transportierenden Züge teilnehmen müssten. Swiridow nahm den Vorschlag dankend an und signalisierte, dass sie davon Gebrauch machen werden.275 Sie machten nicht nur Gebrauch davon, sondern sie missbrauchten ihn. In einer Ortschaft im mittleren Transdanubien, in der Nähe von Veszprém, wurde ein amerikanischer Offizier nicht hereingelassen, und er konnte so seine Aufgabe, die Kontrolle der Vorbereitung des Einwaggonierens nicht wahrnehmen. Das hatte ein Echo in der nächsten SZEB Sitzung, am 13. September. Laut Swiridow fand bei Városlőd zum einen eine Militärübung der Sowjets statt, zum anderen ging es nicht um das Einwaggonieren des „Schwaben" (es gab also nichts zu kontrollieren), dann wurde in der Sitzung noch mehrmals das Hauptargument genannt: die ungarische Regierung hat keine Reichsmark, so kann sie die Deutschen nicht losfahren lassen.276
Wegen ihrer Anomalien wurde die Aussiedlung der Deutschen auf der Zwischenparteienkonferenz am 17. September auf die Initiative der Sozialdemokratischen Partei (SDP) wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Die vorangehenden Ereignisse gehen bis zum 20. August zurück, als das Generalsekretariat der Partei den Regierungschef schriftlich ersuchte, die mit der Aussiedlung zusammenhängenden Probleme unter den Parteien zu besprechen. Zwei Tage später kam die Vereinbarung mit den Amerikanern zustande, und am Ende des Monats schrieb der politische Staatssekretär des Verteidigungsministeriums Zentai zur Überarbeitung der Aussiedlungsverordnung eine Aktennote über die Zusammenfassung der Gesichtspunkte seiner Partei in den Fragen zum einen „der Zusammenzählung und der Nationalität", zum anderen „der Durchführung der Aussiedlung". In der Aktennote vom 31. August wurden die notwendigen Maßnahmen in vier Punkten komprimiert. Diese sind: die im Voraus für bestimmte Aufgaben bestellten zwischenparteilichen Ausschüsse, die die Liste der Auszusiedelnden zusammenstellen würden, die letzten Endes vom Ministerrat genehmigt würde, würden aus den Vertretern der Koalitionsparteien bestehen. Die Namen der Auszusiedelnden müssten nicht veröffentlicht werden, sondern die Informationen würden in den Betroffenen zugestellten Verständigungsschreiben mitgeteilt. Der fünfköpfige Ausschuß, der die Freistellungen bearbeitet, würde aus Gerichtszuständigen zusammengesetzt werden. Dem freigestellten Deutschen würde eine Verständigung zugestellt, und man dürfte ihn nicht mehr belästigen. Von den zwei für die Durchführung der Aussiedlung bestimmten Gruppen würde die eine die Deutschen mit Brachialgewalt sammeln und die für Mitführung genehmigten Fahrnisse kontrollieren, während die andere ein Inventar über die verbliebenen Fahrnisse aufnehmen würde. In diesen Ortschaften würde das Standrecht bis zur Beendigung der Aussiedlung verhängt bleiben. Die Zwischenparteienkonferenz nahm die mit den Amerikanern unterzeichnete Vereinbarung vom August zur Kenntnis, und sie beriet über die damit zusammenhängenden Aufgaben.277 Die SDP erreichte ihr Ziel nicht, man mußte noch ein weiteres Jahr auf neue umfassende Maßnahmen warten.
Am 1. September regelten das Außenministerium und die Beauftragten der US Militärregierung in Deutschland die weiteren Aussiedlungsbedingungen in einer Sondervereinbarung, und sie legten darin Akzent auf die humanitären, Gesundheits-, Transport- und Sozialprobleme. Die zur Aussiedlung Verpflichteten mussten 10 Tage zuvor verständigt werden und in der Namensliste musste konkret der Grund dafür gegeben werden. Die Ausgesiedelten konnten ihre allernotwen-digsten Fahrnisse, die zur Ausübung ihres Gewerbes notwendige Ausrüstung, auf Banken in Deutschland lautende Sparbücher und Eigentumsbestätigungsscheine mitführen. Schwangere Frauen und ihre Familienmitglieder wurden von der Aussiedlung freigestellt.278
Am 12. September 1946 wurde wieder eine außerordentliche Regierungssitzung unter dem Vorsitz des Regierungschefs gehalten, weil am Tag zuvor der in Paris verhandelnde Außenminister ein Telegramm schickte, über die Ergebnisse der in der Frage des tschechoslowakischungarischen Bevölkerungsaustausches direkt geführten Verhandlungen berichtete und um die Stellungnahme des Ministerrates bat.279 Im Laufe der Debatte wurde aber die Aussiedlung der Deutschen zur Sprache gebracht. Auf Grund der vom Regierungskommissar für Umsiedlung Lajos Jócsik erörterten Ansicht schlug der Minister für Wiederaufbau Endre Mistéth vor, dass es „wünschenswert wäre" wenn im Laufe der Umsiedlungen aus Ungarn in die Tschechoslowakei „zunächst die Deutschen umgesiedelt würden, denn das wäre billiger als die Aussiedlung der Schwaben" nach Deutschland. Sein Vorschlag blieb zuerst ohne Echo, dann opponierten ihn der Regierungschef und auch Jócsik, denn — wie Ferenc Nagy sagte — „wir brauchen das Vermögen der begüterten, reichen Schwaben". Nach Jócsik waren daher „alle Schwaben" bei dem Bevölkerungsaustausch zurückzuhalten, ihre Umsiedlung in die Tschechoslowakei war zu verhindern.280 Auf den nächsten Tagesordnungspunkt übergehend berichtete der Regierungschef über das Schreiben von Swiridow, in dem der Generalleutnant mitteilte, dass die Sowjetunion die zur Aussiedlung der Deutschen notwendigen 36 Millionen Reichsmark unter vier Bedingungen als Darlehen geben würde. Nach Rajk waren die Bedingungen unerträglich, man musste einen anderen Weg finden. Die Wiederaufnahme der Aussiedlungen war noch nicht dringend, sie waren aber über kurz oder lang mit Rücksicht auf die weiteren Bodenzuweisungen sowie die umzusiedelnden Ungarn durchzuführen. Er schlug deswegen eine interne Maßnahme vor: die Aussiedlung sollte verschoben werden, aber von denjenigen, die ausgesiedelt werden müssten, „sind die Vermögensgegenstände wegzunehmen", als ob sie bereits ausgesiedelt worden wären, und „diese Personen müssen als Feldarbeiter für ihren Lebensunterhalt sorgen". Er hielt seine Idee für einen „möglichen Weg", „auch andere Länder lösten es so" - fügte er hinzu. Nach Rákosi - da alle Vorschläge bis zum 5. Oktober 1947 der Friedenskonferenz vorgelegt werden mussten - konnte man die Aussiedlung verschieben, in 23 Tagen drohte nicht mehr der Junktim. Sein Vorschlag allerdings, nach dem „man auch schwarz Mark kaufen könnte", fand die Zustimmung des Finanzministers, denn der Kurs konnte so günstiger sein. Der Regierungschef bat darum, bei der Vorbereitung der Aussiedlung „nicht das Vermögen, sondern die Schuld und die politische Gefahr der Person für den wichtigsten Gesichtspunkt zu halten". Er war mit der Idee von Rajk einverstanden, „wenn das Tempo der Aussiedlung so langwierig und langsam sein wird."281 Auf Grund der Meldung des Leiters des Agrar-ressorts István Dobi standen die Zwistigkeiten, die auf die bereits von früher bekannte Weise, aber diesmal in Mór passierten, auf der Tagesordnung der Regierungssitzung. Die zur Aussiedlung bestimmten Deutschen, die an ihren Weinlesearbeiten gehindert wurden, wurden bei den ördichen Beauftragten des Innenministeriums vorstellig. Die Regierung veröffentlichte einen Aufruf, dass die Aussiedlungsausschüsse die normale Wirtschaftsarbeit nicht behindern dürfen.282
Am 30. September, als die Unterbringung der aus der Tschechoslowakischen Republik eingetroffenen — in der Tat von dort vertriebenen — Ungarn und der aus Südungarn umgesiedelten (dort 1941 angesiedelten) Szekler in Ungarn - etwa eine Art Übereinandersiedlung - schon die Probleme verschärfte, setzte sich das SZEB wieder mit der Aussiedlung der Deutschen auseinander. Es war den Verhandlungspartnern bekannt, dass die Regierung nicht in der Lage ist, die Bedingungen der Amerikaner zu erfüllen, aus diesem Grund konnten die für diesen Monat vorgesehenen 23 Züge nicht einmal abfahren. Die Amerikaner bemühten sich auch umsonst das zu erreichen, dass die Presse ein wahrheitsgetreues Bild über die entstandene Situation gibt.283 Letztendlich besorgte die ungarische Regierung, entgegen den Angeboten der Amerikaner und Sowjets, fünf Millionen Reichsmark in Wien zu wesentlich günstigeren Bedingungen.284
Am 4. Oktober nahm die Regierung die vom Staatssekretär des Ministerpräsidentenamts Dr. Balogh eingereichte Vorlage des Regierungskommissariats für Umsiedlung über die Einstellung der Einsiedlungen sowie die Aufrechterhaltung der Zuweisungs- und Unterbringungsmöglichkeiten an. In der Vorlage vom 30. August wurde eindeutig erklärt, dass nach dem Abschluß der Bodenreform und der Verteilung der Häuser die Niederlassung der aus der Tschechoslowakei herübergekommenen Ungarn kaum möglich ist, und es wurde vorgeschlagen, dass die Immobilien der in die Tschechoslowakei umsiedelnden Slowaken und der auszusiedelnden Deutschen reserviert und die weiterein Einsiedlungen eingestellt werden. Zur Vorlage von Dr. Balogh äußerte sich nur Szakasits. Er hielt zwar die Frage zu der damaligen Zeit nicht für aktuell, redete aber nicht um die Sache herum, und er zeigte die Richtung der Lösung wie folgt: „in die Wohnungen, die die ausgesiedelten Schwaben verließen, sind die Ungarn aus der Tschechoslowakei einzuquartieren."285 Am 16. Oktober zeigten sich Anzeichen dafür, dass in der Aussiedlungsfrage ein eher taktischer Fortschritt gemacht wurde. An diesem Tag stimmte die Nagy Regierung einem neuen Kreditantrag in Höhe von 350 000 Forint zu. Wie es der Regierungschef sagte: „einige Züge müssen losfahren, um die Kontinuität nicht zu unterbrechen."286
Im September hätte man in 20 Eisenbahnzügen bestehend aus je 43 Waggons 22 000 Deutsche aussiedeln können, es gab aber kein Geld dafür.287 Die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Vereinbarung vom 22. August 1946 trafen den Nerv der ungarischen Regierung. Die finanziellen Bedingungen machten aber die Durchsetzung der Vereinbarung schon von vornherein aussichtslos. Die Aussiedlung begann nicht am 1. September, sondern am 8. November, aber am Ende des Monats wurde sie wieder einmal von den USA eingestellt.288 Hierüber wurde Regierungschef Nagy rechtzeitig, am 16. November 1946 informiert. In der Sitzung des Ministerrats am 13. Dezember berichtete Rajk über die Einstellung der Aussiedlung, die neuen Anforderungen der Amerikaner.289 Die ungarische Regierung erfüllte zwar durch die Genehmigung eines Kredits von etwa 13,4 Millionen290 die Anforderungen der Amerikaner (jeder Deutsche über 20 Jahre hat 500, unter 20 Jahren 400 Reichsmark, Kleidung, Lebensmittel für 10 Tage mitzuführen), aber die Vereinbarung schien unerfüllbar zu sein. Die amerikanische Seite begründete die Einstellung der Aussiedlung damit, dass die mehr als 100 000 in Deutschland angekommenen Aussiedler unter dem Mangel an Lebensmitteln, Brennstoffen und Wohnanlagen leideten.291 Die ungarische Regierung protestierte dagegen. Sie akzeptierte die Gründe der Amerikaner, sie wollte aber das Recht der Amerikaner auf die Einstellung der Aussiedlung nicht anerkennen und bestand darauf, dass die zur Aussiedlung bestimmten Personen bis zum 1. April 1947 in der amerikanischen Zone aufgenommen werden.
In der Zeit, als die Aussiedlung von 12 500 Deutschen beginnen konnte, brachte der amerikanische Verhandlungspartner die Sache der Aussiedlung wegen des in der Nummer vom 31. Oktober der Zeitschrift Szabad Nép veröffentlichten, die unerfüllbaren Bedingungen der US-Behörden kritisierenden Artikels, vor die Sitzung des SZEB am 12. November 1946. Zwar forderte Swiridow den Redakteur der Zeitschrift auf, in der Zukunft die Schriften mit ähnlichem Inhalt vorab zu zeigen, und die Amerikaner beriefen sich auf die Nichtdurchsetzung der Potsdamer Entscheidung. Weems sagte sogar, dass „in Ungarn der Betrag, der auf einen aussiedelnden Deutschen entfallt, im Vergleich zu der Tschechoslowakischen Republik, in der die auszusiedelnden Deutschen 1 000 Reichsmark haben, viel niedriger ist."292 In der verschlimmerten Lage führte all das ein paar Tage später schon zu dem Plan der erneuten Aussetzung der Aussiedlung, der dem Regierungschef mitgeteilt wurde, und später, am Ende des Monats zur erneuten Einstellung der Aussiedlung. Entgegen den vorgesehenen 52 Eisenbahnzügen verließen Ungarn sechs Züge mit 6 090 Personen.293 Umsonst rechnete das Swiridow den Amerikanern in der Sitzung des SZEB am 6. Dezember als Schuld 1946 an, er konnte der „unverständlichen" Situation nicht abhelfen. Diesmal brachte er das Unmöglichwerden der Erfüllung des Potsdamer Beschlusses zur Sprache. Weems erkannte zwar die Probleme an, die in den von US-Behörden besetzten deutschen Gebieten entstanden, er wusste aber nicht, wann die Aussiedlung wieder beginnen kann. Der englische Delegierte Edgcumbe war einverstanden mit Swiridow: „alle Schwaben müssen aus Ungarn ausgesiedelt werden, unabhängig davon, dass die Ungarn die Aussiedlung im September—Oktober zurückhielten". Jene Hauptfrage, dass „die Zahl der aus Ungarn auszusiedelnden Schwaben offen ist", blieb unbeantwortet.294
Hohe amerikanische und sowjetische Militärs berieten am 20. Dezember 1946 wieder einmal über die Sache der „Aussiedlung der Schwaben". Hauptsächlich mit dem Ziel, „die Kontinuität der Aufnahme der Schwaben in der amerikanischen Besatzungszone zu gewährleisten". Die Amerikaner informierten die Sowjets darüber, dass „der Grund dafür, dass die Aussiedlung erst im März 1947 wieder beginnen konnte, war der Mangel an entsprechenden Unterkünften und Aufnahmebedingungen". Belianow warf den Amerikanern umsonst vor, dass ihnen „Zeit genug" für die Aufnahme der Aussiedler gewährt wurde, sie lehnten das mit dem Argument ab, dass die Zahl der Ausgesiedelten nach dem 22. Juni 1946 120 000 erreichte,295 Ungarn hätte „die restlichen 380 000 im Juli nicht aussiedeln dürfen."296
In welcher Richtung entwickelten sich die Standpunkte in der SZEB Sitzung vom 23. Dezember? Swiridow — mit dem der englische Delegierte wieder mal einverstanden war(!) — überblickte in einem sehr harten, die Amerikaner angreifenden Ton das internationale Umfeld und die widerspruchsvolle Praxis der Aussiedlung. Er nahm kein Blatt vor den Mund und sagte, dass die Ungarn die im Potsdamer Beschluß festgehaltene Entscheidung der Alliierten, die die Aussiedlung von einer halben Millionen Deutschen ermöglichte, — und die im November und Dezember 1946 durch den Koordinierungsausschuß297 in Berlin wiederholt bestätigt worden war — nur teilweise durchsetzten, „sie siedelten 126 000 Schwaben aus",298 und die Erfüllung der Bedingungen laut der Vereinbarung vom August ist noch offen, während etwa 1 000 Personen unter „illegalen" Bedingungen zurückkehren wollten. Auf die harten und eine ganze Reihe von Fakten anführenden Worte reagierte Weems in einem nicht weniger harten, kategorischen, zurückweisenden Stil. Er übermittelte dazu die Meinung seiner Regierung, nach der auf Grund der Vereinbarung vom August 90 000 Personen bis Anfang April 1947, weitere 100 000 Personen bis zum Ende des Jahres auszusiedeln waren. Da die ungarische Regierung mit 46 Eisenbahnzügen 50 000 Deutsche bis Anfang Dezember 1946 hätte abtransportieren können, strichen die „amerikanischen Behörden diese Menge der Schwaben, und teilten mit, dass sie diese nicht aufnehmen werden", ferner stellten sie aus vielen Gründen ab dem 1. Dezember „die Aufnahme der Schwaben in Deutschland überhaupt ein". Der eingebrochene Winter machte die „humane" Aussiedlung unmöglich. Der Streit wurde nicht abgeschlossen, den wird — wie Swiridow sagte — der Kontrollrat in Deutschland mit den zuständigen Regierungen zusammen entscheiden.299
Die Verschleppung der Ungarndeutschen in die amerikanische Besatzungszone in Deutschland erfolgte in zwei großen Etappen: die erste — in der ersten Hälfte 1946, die zweite — vom Ende des Jahres bis zu den letzten Maitagen 1947. Nach amerikanischen Angaben kamen (bis zum 15. September 1947) 125 000 Personen, und weitere 184 000 hätten in die amerikanische Besatzungszone umgesiedelt werden können.300
Innenminister Rajk verfügte, dass es polizeilichen Gewahrsam oder Aufsicht zur Folge hat, wenn jemand Mitglied des Volksbundes war, oder jemand sich „während der Kriegsereignisse in das Gebiet des damaligen Deutschen Reichs begab und nach dem 1. September 1946 in Ungarns Gebiet zurückkehrte". Ferner galt die Verfügung für diejenigen, die zwar vor dem genannten Zeitpunkt heimkehrten, aber „in der Zeit vor dem 19. März 1944 Mitglieder der bewaffneten SS-Einheiten waren", bzw. nach der Besetzung durch die Deutschen (auf Grund der anlässlich der Volkszählung von 1941 erklärten Nationalität und Muttersprache) in die SS rekrutiert wurden, und dort einen bewaffneten Dienst leisteten. Bei der Beurteilung galt als erschwerender Umstand die Reise nach Deutschland unabhängig vom Grund, sowie die Volksbund- und SS-Mitgliedschaft.301
Die noch in Ungarn zuzubringenden Wochen und Monate waren durch die Brutalität und kollektive Zurrechenschaftziehung, während die anfänglichen Perioden in Deutschland durch eine Konfrontation mit den gnadenlosen Verhältnissen gekennzeichnet. Die Verhältnisse änderten sich im Vergleich zum Frühling und Sommer 1944 insoweit, als die Zielstation nicht Auschwitz, und das Ziel nicht die Endlösung war. Die Passagiere der von Budaörs, Kelenföld und aus den ländlichen Eisenbahnstationen hinausrollenden Züge waren, entgegen den verschleppten Fahrgästen der damaligen Züge mit ähnlicher Beschriftung, tatsächlich „Deutsche Umsiedler". Die drastische Art der Ausführung stand im Einklang mit dem Grundsatz „raus mit ihnen", dem die extremistische Politik der Parteien, der gemeine Ton vieler Parteiorgane, die Rachgier der den Weltbrand Überlebenden, die Erinnerung an den Greuel, das Fehlen des Verständnisses, der gehetzte nationalistische Hass, der Miß-brauch der Amtsgewalt, die Suche nach einem Sündenbock (und dessen Auffinden), und nicht zuletzt die Entwicklung der internationalen Lage zugrunde lagen.
Am 10. Februar 1947 warf Swiridow in der SZEB Sitzung die Frage, wann die Aussiedlung fortgesetzt wird, umsonst auf, versprach Weems nur, dass er sich diesbezüglich erkundigen wird.302 Auf Grund der am gleichen Tag aus Berlin eingegangenen Nachricht machte Weems eine Woche später, in seinem Schreiben vom 17. des Monats den Vorschlag für eine im März in Berlin abzuhaltende Konferenz über die humane Aussiedlung der „Schwaben". An der Konferenz würden die amerikanischen Militärbehörden und die Vertreter der ungarischen Regierung teilnehmen, die Konferenz würde also ohne Engländer und Sowjets tagen. Die Ablehnung der Sowjets lag auf der Hand. Am 4. März, ein Tag danach, dass Weems in seinem an die ungarische Regierung gerichteten Schreiben signalisierte, dass die amerikanischen Militärbehörden „den Zeitpunkt für den Beginn der Aufnahme der Schwaben nicht nennen können",303 hielt Swiridow in seinem an Weems geschickten Antwortschreiben die Konferenz für unnötig, und er ersuchte um den baldmöglichsten Beginn der Aussiedlung, und schrieb, dass die Amerikaner die Ungarn nicht mit Versprechungen hinhalten sollten. Edgcumbe war mit ihm auch diesmal einverstanden.304
Am 20. März wurde auch die ungarische Regierung durch Rajk über den Stand der Aussiedlung informiert.305 Rajk sagte, dass die amerikanischen Behörden trotz der Verbesserung der Wetterlage die Aussiedlung von weiteren 100 000 Personen mit Geltung vom 1. April nicht genehmigen, bis die Konferenz in Berlin mit den ungarischen Zuständigen nicht stattfindet, wo auch die weiteren Bedingungen vereinbart werden können. Rajk meinte, man könnte eine endgültige Bereinigung der Sache erreichen, wozu aber notwendig ist, dass alle interessierten Seiten anwesend sind, das heißt auch die Sowjets als entscheidende Vertreter des in Ungarn tätigen SZEB. Die Regierung ermächtigte Rajk, in seiner Antwort Budapest als Ort der Konferenz anzubieten und um die Genehmigung zur Fortsetzung der Aussiedlung zu bitten.306 Rajk schickte dem SZEB noch am gleichen Tag, am 20. März, ein Schreiben.307
Die Ereignisse folgten schnell aufeinander, und die Aussiedlung stand am 20. März nicht nur auf der Tagesordnung der Regierung, sondern auch der SZEB Sitzung.308 Swiridow war bemüht, Weems in die Ecke zu drängen, um eine konkrete Antwort von ihm auf die Frage zu erzwingen, ob die Amerikaner die Aussiedlung wieder starten werden. Dabei befürwortete auch Swiridow die multilaterale Konferenz über die Aussiedlung in Budapest. Die Antwort von Weems war klar: die amerikanische Zone in Deutschland ist „stark überbevölkert", sie kann keine weiteren Deutschen aufnehmen, und er wusste auch nicht, ob die Aussiedlung neu beginnen wird. Er lehnte Budapest als Ort der Konferenz ab, sogar die Frage der Beratung blieb offen. Er signalisierte zum Schluß, dass der Alliierte Kontrollrat in Deutschland ... am 17. Februar, dann die Direktion für Umsiedlung ... am 28. Februar angeblich den Vorschlag auf die Einstellung der Aufnahme der Schwaben in allen vier Besatzungszonen in Deutschland machte, und die Frage wurde an die Konferenz des Rates der Außenminister in Moskau zur Entscheidung weitergeleitet. Swiridow konnte nichts anderes tun — wie man das seinen Worten entnehmen konnte — als die Konferenz in Berlin in Kenntnis der Beratung in Moskau für überflüssig zu erklären.309 Zwischen dem 9. März und dem 24. April lösten die in Moskau Tagenden das Dilemma nicht.
Weems antwortete am 27. März auf das Schreiben von Rajk und lehnte beide Bitten ab. Er verschob die Möglichkeit des Neubeginns der Aussiedlung etwa um ein Jahr.310 Am 28. März teilte der Alliierte Kontrollrat in Deutschland dem SZEB Präsidenten in Ungarn mit, dass die Aussiedlung „für eine nicht vorher absehbare Zeit" eingestellt wird.311
Das, was Rajk früher den Regierungsmitgliedern im Einverständnis mit dem Regierungschef schilderte, ereignete sich am 31. März 1947.312 Die Regierung ergriff Maßnahmen zum Zusammenzug der zur Umsiedlung nach Deutschland verpflichteten Ungarndeutschen, um die Unterbringung der auf Grund des Abkommens über den ungarisch-tschechoslowakischen Bevölkerungsaustausch aus der Slowakei nach Ungarn umgesiedelten Ungarn zu sichern. Der taktische Charakter der Proteste der Großmächte gegen die „Bezugnahme" der vom Ende 1945 datierenden Regierungsverordnung wird dadurch belegt, dass sich die ungarische Regierung auch diesmal (schon zum dritten Mal) auf die Stellungnahme des Alliierten Kontrollrates vom 20. November, sowie auf das mit den Amerikanern am 22. August 1946 abgeschlossene Abkommen berief, indem sie erklärte, dass „die zur Umsiedlung nach Deutschland verpflichteten Deutschen provisorisch zusammengezogen werden können, damit sich die aus der Tschechoslowakei nach Ungarn umsiedelnden Ungarn niederlassen können." Kraft der Verordnung des Kabinetts übergingen alle über die Fahrnisse, die der Umsiedler (später) mitführen konnte, hinausgehenden Mobilien und Immobilien der zur Umsiedlung Verpflichteten, auf den Staat. Allfällige Entgegentretung wurde mit fünf Jahren Gefängnis sanktioniert.313
In der Sitzung des SZEB am 16. April 1947 wurde der letzte Versuch unternommen, damit die englischen und sowjetischen Delegierten, die bezüglich dieser Frage bereits seit einer längeren Zeit einverstanden waren, von Weems den Neubeginn der Aussiedlungen in die amerikanische Zone erkämpfen. Edgcumbe legte den Akzent nicht darauf, ob die Entscheidung der amerikanischen Militärbehörde über die Aussetzung der Aussiedlung akzeptabel war oder nicht, sondern er wollte gerade zu verstehen geben, welche Schwierigkeiten in Ungarn dadurch verursacht wurden, dass „auf die Stelle der auszusiedelnden Schwaben die Ungarn bereits angekommen sind". Auch Weems konnte nicht mehr Erfolg aufweisen als Swiridow, der die schwierige Situation in Ungarn noch ausführlicher beschrieb als Edgcumbe.314 Weems war nämlich nur bereit, ein an die amerikanische Behörde gerichtetes, zum einen die Möglichkeit der Wiederaufnahme der Aussiedlung erörterndes, zum anderen die schwierigen Verhältnisse in Ungarn schilderndes (schließlich am 24. April versandtes) Schreiben aufzusetzen. Die Antwort des Kommandanten der amerikanischen Zone, Lucius DuBignon Clay vom 19. Mai 1947 machte für alle SZEB Delegierten in Ungarn klar, dass es keine Hoffnung auf die Aussiedlung in die amerikanische Zone gab.315
Die zugespitzten Entspannungen in der ungarischen Politik — die auch im Laufe der Debatte in der Regierungssitzung am 8. Mai über den rechtswidrigen Zusammenzug der Ungarndeutschen wahrzunehmen waren —,316 der Umgang mit diesen Entspannungen zeigte eindeutig, dass die zweite Periode der Aussiedlung der Deutschen angesichts der Überlegenheit der durch die Besatzungsbehörden unterstützten politischen Kräfte von der in Ungarn entstandenen Situation nicht zu trennen war. In der Periode der kommunistischen Verschwörung gegen die Elite der Kleinlandwirtepartei stellten die USA die Aussiedlung ein. Zu dieser Zeit, am 27. April traf Rákosi in Moskau ein. Tags darauf, vier Tage nachdem sich Weems zum einen zum Aufsetzen seines Schreibens bereit erwies, zum anderen die Sache der Aussiedlung der Ungarndeutschen auf der Konferenz des Rates der Außenminister in Moskau ohne Entscheidung abgeschlossen wurde, schickte der kommunistische Parteichef nach vorherigen Nachforschungsgesprächen, die Antwort des Kommandanten der amerikanischen Zone nicht abwartend, unter Mitwirkung von Mikhail Aleksandrowitsch Suslow ein Schreiben an Stalin, Molotow und Andrei Aleksandrowitsch Zhdanow. In dem Schreiben bat er um Hilfe „auch zur Aussiedlung der Schwaben, weil die Amerikaner die Erfüllung des auf der Berliner Konferenz gefassten Beschlusses verweigerten". Am darauf folgenden Tag empfing Molotow Rákosi. Der Dialog über die „Schwabenfrage" zwischen Rákosi [im Weiteren: M. R.] und Molotow [im Weiteren: V. M.] verlief wie folgt:
„M. R.: ...Eine nicht zu vernachlässigende Bedeutung hat bei uns die Schwabenfrage. Wir wollten sie nach Deutschland aussiedeln, soviel wir wissen sind jedoch die Amerikaner dagegen.
V. M.: Ja, die Amerikaner wollen es nicht.
M. R.: Das erschwert unsere Lage. Wir konnten nur ein Drittel der Schwaben aussiedeln.
V. M.: Sie verpassten das günstige Moment.
M. R.: Früher mussten wir die Schwaben via Österreich aussiedeln, die sowjetischen Stadtkommandanten sandten sie aber zurück, sie schickten zusammen mit ihnen weitere Deutschen aus Österreich nach Ungarn zurück.
V. M.: Nun verhindern aber die Amerikaner massiv, dass die Schwaben in die amerikanische Zone in Deutschland umgesiedelt werden. Auf die Lösung dieser Frage gibt ziemlich wenig Chancen.
M. R.: Zur Zeit leben Schwaben in 600 Ortschaften in Ungarn. Ich muß sagen, die meisten von ihnen schloßen sich den Sozialdemokraten an. Die Mehrheit der führenden Sozialdemokraten ist deutschstämmig (Ries, Bán und andere), viele von ihnen ungarisierten erst vor kurzem ihre Namen.
V. M.: Wie verhält sich Szakasits?
M. R.: Er zeigt starke Schwankungen.
V. M.: Ist er dennoch der Parteichef?
M. R.: Momentan ja, es ist aber ein seriöser Gegner aufgetaucht — Antal Bán. Könnten wir uns nicht darauf einigen, dass die Schwaben aus Ungarn in die sowjetische Zone Deutschlands umgesiedelt werden?
V. M.: Ungarn hat ja keine gemeinsame Grenze mit der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland.
M. R.: Dann könnte man sie über die Tschechoslowakei aussiedeln. Wenn wir das den Schwaben sagen, erschrecken sie so, dass sie selbst in die amerikanische Zone rübergehen.
V. M.: Kaum wahrscheinlich. Wenn wir das tun würden, würde die sowjetische Zone in Deutschland zu einer Art Vogelscheuche werden.
M. R.: Nein, die Schwaben mögen einfach in keinerlei Form die Sowjetunion. Wir haben wenig Ackerboden. Es kam schon mehrmals vor, dass Ungarn in einem Dorf eintrafen, sie wollten Boden haben, aber die Schwaben lebten noch in den Dörfern. Die Ungarn und die Schwaben vertragen sich daher sozusagen wie Hund und Katze.
V. M.: Wurden also die Schwaben bereits auslogiert?
M. R.: Ja, wir haben schon angefangen, die Aussiedlungsmaßnahmen zu ergreifen, weil wir dachten, dass es uns gelingen wird, 100 000 Schwaben in die amerikanische Zone auszusiedeln. Die Schwaben sind unsere Feinde. Die Feinde der Kommunisten betrachten uns aber wie eine Art Verbündeten.
V. M.: Hat die Regierung über diese Frage beraten?
M. R.: Die Kommunisten waren für die Aussiedlung der Schwaben, alle anderen dagegen. Die Sozialdemokraten waren stillschweigend, die Kleinlandwirtepartei war aber offen dagegen.
V. M.: Diese Sache hat wenig Perspektive. Was kann man aber tun, wenn sie schon mal an die Macht gekommen sind. Es ist offensichtlich, dass sie an allen Schwierigkeiten Teil haben müssen. Wie man sagt: der hat sich eine Rute aufgebunden, der regieren will. Die Lage ist wirklich kompliziert."317
Das Schicksal der in Ungarn verbliebenen Auszusiedelnden war entschieden. Auf diese Art und Weise, in einer Besprechung des einen Haufen Unwahrheiten herbeizerrenden Parteichefs und eines Anführers des sowjetischen Reichs. Am 17. Mai schlug das ungarische Kabinett der sowjetischen Regierung vor, bei der Lösung des akuten Problems der Aussiedlung mitzuwirken.318 Dies im Vorfeld dessen und unabhängig davon, dass der Neubeginn der Aussiedlung in die von den Amerikanern besetzten Zone Deutschlands aussichtslos wurde. Danach warf Dinnyés, der neue Ministerpräsident am 10. Juni 1947 auf: „die Regierung wird mehrere Großmächte der Vereinten Nationen ansprechen, um die Aussiedlung der Ungarndeutschen auch in die von ihnen besetzte Zone zu ermöglichen".319 Es begannen ungarisch-sowjetische Verhandlungen, und in der Regierungssitzung am 12. Juni 1947 meldete der Innenminister als 115. Tagesordnungspunkt, dass die Sowjets seine Bitte unterstützten und die Aussiedlung der Deutschen in die sowjetische Zone mit der Maßgabe ermöglichten, dass die ungarische Regierung das schriftlich für den SZEB Präsidenten zu begründen hat. Er bat um eine Beschlussfassung, um „die Zuschrift mit der Begründung anfertigen zu können, und sie mit der Unterschrift des Ministerpräsidenten zu verschicken". Dinnyés handelte und unterschrieb das von Rajk angefertigte Schreiben...320
Das Schreiben des Innenministers hatte viele Eigenarten inne. Das, dass das Schreiben einen Tag früher (bereits am 11. Juni), als die Koalitionsregierung die Vorlage des kommunistischen Rajk beschließen konnte, fertig war, belegt die vorangehende Abstimmung zwischen den Parteien. Der mit Maschine geschriebene Aufsatz wies neben der Handschrift des Referenten und der Schreibkraft auch die Handschrift von Rákosi auf. Der Parteichef, der vom 15. November 1945 bis zum 5. September 1949 auch die Funktion des stellvertretenden Ministerpräsidenten-Staatspräsidenten bekleidete, hielt die Kontakte mit Woroschilow und im Allgemeinen mit den Sowjets in der Hand. Der der Kleinlandwirtepartei angehörende Regierungschef Dinnyés unterzeichnete das Schreiben nur nachher, am 14. Juni für die Richtigkeit der Anfertigung. Darüber hinaus, dass das Schreiben einen chronologischen Überblick der Geschehnisse gibt, sind folgende von den darin enthaltenen genauen Angaben besonders hervorzuheben: auf Grund der anlässlich der Volkszählung in 1941 erfassten Zahlen hätten 72% der Ungarndeutschen ausgesiedelt werden müssen, „358 012 Personen von den 477 229 waren zur Umsiedlung verpflichtet...321 effektiv umgesiedelt wurden... 116 956, noch umzusiedeln waren 241 056 Personen". Laut dem Schreiben an den SZEB Präsidenten hing das „lebenswichtige Interesse" des Landes von seiner Befreiung von diesem „turbulenten Element" ab, sonst könnte man die Wirtschaft nicht auf die Beine stellen, das Land würde herunterwirtschaftet.322
Am 18. Juli, einen Tag später, als aus der Antwortnote des Botschafters der Sowjetunion in Budapest bekannt wurde, dass die Sowjets die Aussiedlung von 50 000 Personen genehmigten, wurde in der Zeitschrift Szabad Nép die Abänderung der neuen Endstation der Aussiedlerzüge unverständlich veröffentlicht: „Amerika stellte ein — die Sowjetunion ermöglichte wieder die Aussiedlung der Schwaben". Die Nachricht verbreitete sich wie ein Lauffeuer, wirkte stärker als eine Vogelscheuche. Wer von den zur Aussiedlung Bestimmten konnte, flüchtete während der Durchsetzung der Aussiedlungsmaßnahmen. Ihre Stellen füllte man mit anderen Personen, denjenigen, die man in ihren Heimen fand, auf. Das geschah etwa so, wie mit den Zügen, die 1945 ungarische Kriegsgefangene in sowjetische Lager transportierten. Damals hielten die Roten Soldaten der Transportbegleitung die Züge auf freier Strecke an, wenn sie bei der Kontrolle der Zahl der in Waggons eingepferchten Gefangenen einen Fehlstand — Fluchtfalle — feststellten, und sie füllten den Stand mit Eisenbahnern, Bahnwächtern, Schlagbaumpersonal oder, zu ihrem Unglück, mit den zufällig in der Nähe Vorbeilaufenden auf und sie schleppten so Unschuldige in die Ferne mit. Die ungarischen Aussiedlungsbeauftragten gingen mit den auf den Aussiedlungslisten nicht einmal angeführten Deutschen ähnlich um. Der erste Fall solcher Art war noch im Januar 1946 in Budaörs, aber solche extremen, berüchtigten Aktionen, man könnte sie sogar Anstürme nennen, wurden besonders gegen die Einwohner des Dorfes Mucsi im Komitat Tolna gerichtet. Die letzte solche barbarische Polizeiaktion wurde am 20. März 1948 durchgeführt.323
Rákosi und der sowjetische Außenminister Molotow entschieden in ihrer Besprechung die Fortsetzung der Aussiedlung in die Sowjetzone in Deutschland. Das wurde auch dadurch bestätigt, dass „Eisenbahnzüge mit Ungarndeutschen in der ersten Maiwoche 1947 aus dem Komitat Komárom-Esztergom und Mitte Mai aus dem Komitat Baranya in die sowjetische Besatzungszone in Deutschland" noch vor dem offiziellen Ersuchen der ungarischen Regierung abfuhren.324 Nach der beim Treffen in Moskau zustande gekommenen Vereinbarung konnten das die sowjetischen SZEB Leiter genehmigen.
Die erste Dinnyés Regierung beriet am 31. Juli über die Entsendung einer Person, eines Spezialisten vom „Außenministerium oder vom Innenministerium und Verkehrsministerium", der die im August neu zu beginnende Aussiedlung vorzubereiten hatte. Dem entstandenen Konflikt zum Trotz wurde die Vorlage angenommen, und je 2 Entsandten fuhren in die genannten Hauptstädte.325 Der sozialdemokratische Justizminister hielt „die ganze Aussiedlung für rechtswidrig und mit der Demokratie nicht vereinbar". Erfüllt mit der Demagogie des Klassenkampfes stritt Rákosi mit ihm, weil er meinte, die von der Aussiedlung Freigestellten „könnten sich freikaufen".326 Später, in der Regierungssitzung am 8. August meldete Rajk, dass die Zahl der nach Berlin Entsandten um eine Person erhöht wurde.327
Am 14. August berichtete Rajk der Regierung darüber, was die Entsandten in der Tschechoslowakischen Republik erledigt und erfahren hatten. Während zwischen den Verhandlungspartnern in Prag zahlreiche Gegensätze bestanden, zum Beispiel angesichts des Verfahrens, das Ungarn gegen die aus Rumänien auszusiedelnden Slowaken praktizierte, d. h. angesichts der Transitkosten, wofür die tschechoslowakische Seite ähnliche Ansprüche an die aus Ungarn in die Sowjetzone in Deutschland auszusiedelnden Deutschen stellte, zeigten sich die Zuständigen der Roten Armee in Berlin als entgegenkommende Partner. Nach dem Innenminister war denjenigen, die aus Ungarn — z. B. wegen Flucht — nicht ausgesiedelt werden konnten, ihre ungarische Staatsbürgerschaft abzuerkennen, wodurch erklärt worden war, dass für die in der Aussiedlungsnamensliste genannte Person, „auch wenn sie das Land nicht verlässt", die gleiche Umgangsweise gilt, wie für eine aus dem Land wegtransportierte Person. Dr. Ries opponierte diesen Standpunkt aus dem Grund, dass der Ausgesiedelte zugleich die deutsche Staatsbürgerschaft erwarb, während ein in Ungarn verbliebener Deutscher zum Staatenlosen wurde. Nachher, einen Tag später lehnte Swiri-dow am 15. August 1947 den Anspruch, dass die angelsächsischen SZEB Vertreter die Aussiedlung, vor allen Dingen deren „humane Art" kontrollieren sollten, ab. Er fügte zur Beruhigung der Gemüter hinzu, dass „er weiß, dass die Aussiedler mit Lebensmitteln für zwei Wochen ausgestattet sind, dass es ihnen erlaubt ist, persönliche Sachen mitzuführen, usw."328
Nach dem Abschluß der ungarisch-sowjetischen Vereinbarung (wobei mittlerweile die mögliche Niederlassung der aus der Tschechoslowakei entflohenen und nach dem Abschluß am 24. Mai 1947 des den umstrittenen Fragen des Bevölkerungsaustausches ein Ende setzenden Abkommens nach Ungarn umsiedelnden Ungarn in die Nähe einer Lösung rückte) konnten die Züge ab dem August 1947, in der zweiten Phase, mit Deutschen in Richtung Deutschland über die Tschechoslowakei losfahren. Der erste Zug fuhr am 19. August ab, die Zahl der Ausgesiedelten erreichte bis zum Monatsende 10 000.329
Am 28. August stand aber die Aussiedlung wieder auf der Tagesordnung der Regierungssitzung. Diesmal aus dem Grund, dass man nicht nur gegen die zur Aussiedlung verpflichteten, aber das Land nicht verlassenden, später vermögensrechtliche Probleme verursachenden Deutschen, sondern auch gegen die ihnen helfenden Ungarn auftreten mußte. In der Verordnung vom 31. August 1947 waren Bestimmungen im Zusammenhang sowohl mit der Staatsbürgerschaft, dem Freiheitsentzug als auch mit der vermögensrechtlichen Lage enthalten.330
In der von den Sowjets besetzten Zone Deutschlands trafen bis Ende September 1948 Aussiedler aus Ungarn ein, besonders aus den Komitaten Baranya, Bács-Bodrog, Fejér, Komárom-Esztergom, Pest-Pilis-Solt-Kiskun, Somogy, Tolna und Veszprém.331 Die stalinistische Reichspolitik brauchte zur Umsetzung ihrer Pläne entspannte Verhältnisse in Ost- und Mittel-Europa. Sie unterstützte mit ihrem in Nationalitätenfragen vertretenen Standpunkt, mit der Gewährleistung der Aussiedlung der Ungarndeutschen, bzw. der Niederlassung von aus der Slowakei umsiedelnden Ungarn an ihrer Stelle in erster Linie nicht die ungarische, sondern die tschechoslowakische Regierung. Sie schuf durch ihre Einmischung die solide Basis für die Umsetzung ihrer eigenen Großmachtspläne, grundsätzlich für die Machtübernahme der Kommunisten in Ost- und Mittel-Europa. Wenn die Sowjets bei der Aussiedlung in den Nachbarländern die kollektive Zurrechenschaftziehung unterstützten, und dies auch über ihre Gefolgsleute in LIngarn vertreten ließen, konnten sie sich vor der Mitwirkung an der Lösung der entstandenen Probleme dennoch nicht verschließen.
Diese in den ost- und mittel-europäischen Ländern praktizierte grenzübergreifende, die Nationalitätenpolitik beeinflussende Vorstellung der Sowjets konnte man bereits im Kurswechsel des Beschlusses des am 28. September 1946 eröffneten Kongresses der Ungarischen Kommunistischen Partei (MKP) wahrnehmen. Die Kommunisten setzten ihre Ziele in dem gemeinsamen Weg der Völker im Donautal und „in erster Linie in der in wirtschaftlicher und politischer Zusammenarbeit mit der Sowjetunion" auszurichtenden Nationalitätenpolitik fest, wobei sie sich über die Ungarn in den Nachbarländern zwangsläufig ausschwiegen.332
Der Politische Ausschuß KV der MKP beauftrage am 10. September 1947 Rajk mit der Ausarbeitung seines Vorschlags für die Aussiedlung der Deutschen, wobei er „darauf achten musste, dass in erster Linie die sozialen Gesichtspunkte bei der Aussiedlung berücksichtigt werden".333 Am 18. September 1947, kaum ein paar Wochen nach den Parlamentswahlen fand eine zwischenparteiliche Konferenz statt. In den letzten Minuten der Konferenz wurde auch die Lage der Ungarndeutschen ausgewertet. Seitens der Kleinlandwirte brachte Arpád Szabó die Aussiedlung zur Sprache und sagte, dass die Personen, die an der Bewegung „Treue zur Heimat" und an den anderen patriotischen Organisationen aktiv teilnahmen, von der Aussiedlung nach Deutschland freigestellt werden sollten. Er schilderte einen Vorschlag über den freiwilligen Verzicht durch den deutschen Grundbesitzer auf den Großteil seines Grundbesitzes und dessen unentgeltliche Überlassung den aus der Tschechoslowakischen Republik umsiedelnden Ungarn. Diese Vorstellung lehnte Rajk und das ihn unterstützende Duett Gerő—Rákosi wegen der Möglichkeit der „bodenlosen Korruption", sowie der willkürlichen Handlungen ab, und der Parlamentspräsident schlug vor, über solche Vorschläge nicht auf einer zwischenparteilichen Konferenz, sondern in der Regierungssitzung zu beraten.334
In der Sache der Aussiedlung brachte die immer intensiver vorgehende MKP nach wie vor radikale Losungen vor, und sie trat schon auch gegen die Deutschen auf, die den Volksbund zwar befürworteten, aber ihm nie beitraten. Gemäß mehreren (hier nicht analysierten) Rechtsvorschriften regelte die während der von den sowjetischen Behörden gewährleisteten Aussiedlungen, am 10. Oktober 1947 erlassene Regierungsverordnung die Aussiedlung besonders mit Rücksicht auf die Frage der Muttersprache und Familienbeziehungen neu. Laut der von der Dinnyés Regierung erlassenen Verordnung ist „jener ungarische Staatsbürger", der sich 1941 für Person deutscher Nationalität erklärte, Mitglied des Volksbundes war, einer deutschen bewaffneten Einheit (SS, u. dgl.) freiwillig beitrat, seinen ungarisier-ten Namen wieder germanisierte, zusammen mit seinem minderjährigen Kind und gesetzlichen, mit ihm zusammenlebenden Ehepartner, der sich anlässlich der Volkszählung in 1941 für Person mit deutscher Muttersprache erklärte, „zur Aussiedlung verpflichtet". Zur Aussiedlung verpflichtet waren ferner jene mit dem zur Aussiedlung Verpflichteten vor dem 1. April 1946 im gemeinsamen Hauhalt lebenden Verwandten in ansteigender Linie und Verwandten bis auf Kinder in absteigender Linie, die sich 1941 für Personen mit deutscher Muttersprache erklärten. Die Familienmitglieder waren nur dann zur Aussiedlung verpflichtet, wenn „sie für ihren Lebensunterhalt auf die zur Umsiedlung verpflichtete Person angewiesen sind". All das stellte einerseits einen obrigkeitlichen Zwang, zum anderen die Möglichkeit der Trennung von Familien dar. Die Gruppe der Freigestellten zeigte aber, dass die Koalitionsregierung und darin das von Rajk geleitete Innenministerium - vielfach auf Grund der Anweisung der klassenpolitisch engagierten Parteiführung der MKP - die wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse des Landes besser erkannte und gewissermaßen familiäre Bande beachtete. Entscheidend dabei war aber, dass man angesichts der Zahl der in der von den Sowjets besetzten Zone Deutschlands aufzunehmenden Ungarndeutschen klar sehen musste, dass die kollektive Zur-rechenschaftziehung der Ungarndeutschen, die „Raus mit ihnen"-Politik nicht realisierbar war. Die zur Umsiedlung Verpflichteten durften ihren Wohnort nicht verlassen, ihre Mobilien und Immobilien wurden beschlagnahmt, aus diesen konnten sie nur ihre Mindestbedürfnisse befriedigen, die Umsiedler verloren ihre Staatsbürgerschaft im dem Moment, wo sie das Land verließen, diejenigen, die sich der Umsiedlung entzogen, an dem Tag, an dem sie hätten umsiedeln müssen. Am 26. November 1947 nahm die Regierung auch die Durchführungsanweisung an, die am darauf folgenden Tag verkündet wurde.335 Die Durchführungsanweisung zu der neuen Aussiedlungsverordnung enthielt Regelungen für die Lösung der Zweifelsfälle, machte einen Unterschied zwischen den der SS vor dem 19. März 1944 beigetretenen und nach der Besetzung von den Deutschen rekrutierten Personen, wobei bei der ersten Gruppe ausschließlich zu ihrem Nachteil, bei der letzten aber auch zu ihrem Gunsten.336 Die beseitigten Personen konnten 500 Reichsmark Bargeld, höchstens zwei Ringe, ein Paar Ohrhänge, eine Kette, eine Armbanduhr, eine Taschenuhr, ein Armband und eine Brosche mitführen.337 Einige Tage später wurde eine neue Verordnung erlassen. Denjenigen, die sich der Aussiedlung entzogen, wurde die ungarische Staatsbürgerschaft am Aussiedlungstag aberkannt, ihre Mobilien und Immobilien übergingen auf den ungarischen Staat. Es wurde auch die ungarische Staatsangehörigkeit der zur Aussiedlung verpflichteten, ihre Wohnorte unerlaubt verlassenden Deutschen aberkannt. Mit fünf Jahre Gefängnis konnte jene Person bestraft werden, die einen zur Umsiedlung Verpflichteten aus welchem Grund auch immer versteckte.338 Die der Regierung vorgelegte, danach in Kraft getretene Verordnung wurde durch eine starke Einengung des Kreises der umzusiedelnden Personen gekennzeichnet. Diese geänderte, oder nunmehr etwa neue Basisverordnung mit den verbundenen Bestimmungen, Regelungen — z. B. mit den für die grundbuchmäßige Eintragung der deutschen Grundbesitze geltenden Maßnahmen zusammenhängende vermögensrechtliche Vorschriften — gab zu verstehen, dass die Klassenpolitik nicht mehr, oder sogar immer weniger auf die Aussiedlung ausgerichtet war, der Gesetzgeber war immer mehr bestrebt, die Eigentumsverhältnisse der Deutschen, die aus Ungarn nicht auszusiedeln waren, d. h. in Ungarn verblieben, einzuschränken.
Gemäß dem Gesetzesartikel Nr. XXXIV aus dem Jahre 1947 über einzelne Bestimmungen im Zusammenhang mit der Volksgerichtsbarkeit konnte „der bei der Aussiedlung der Ungarndeutschen verhängte Freiheitsentzug von nicht mehr als fünf Jahren" für eine unbestimmte Zeit verschoben oder unterbrochen werden. Wenn der Verurteilte heimkehrte, mußte die „Strafe unverzüglich vollstreckt werden". In dem Falle, dass man vermuten konnte, dass das im Volksgerichtsverfahren gefällte Urteil für einen vorab Inhaftierten fünf Jahre nicht übersteigen wird, konnte auch diese Person ausgesiedelt werden, und das gegen ihn eingeleitete Verfahren war einzustellen.339 Die rechtspolitische Überlegung, die gegen die Verurteilten, bzw. diejenigen, die zumutbar für schuldig erklärt werden konnten, praktiziert wurde, hätte nicht nur die Vollstreckungsanstalten, die Staatssicherheitszellen, die Internierungslager endasten können („denn die ausgesiedelten und nach Ungarn zurückgeflüchteten Schwaben wurden vom Innenminister interniert"340), sondern sie hätte sich auch auf das politische Image der Ungarndeutschen auswirken können. Die Aussiedlerlisten wurden für einen erheblichen Teil der Siedlungen so erstellt, dass die „Zuständigen" durch einen aufgegriffenen, und dann durch die Vollstreckungsorgane brutal gequälten Deutschen fast alle in die damalige Mitgliederliste des lokalen Volksbundes nachträglich eintragen ließen, die so als „für Aussiedlung" bestimmt qualifiziert werden konnten, wodurch die Gefangennahme, Verurteilung und letztendlich Aussiedlung der Deutschen vielfach gesetzwidrig war.341 Nichtsdestotrotz überstieg die Zahl der der Aussiedlung entflohenen und nach Ungarn zurückgeflüchteten Personen im Herbst 1947 — etwa als klare Widerlegung der vorher beschriebenen unmenschlichen Handlungen -10 000.342
Als die Aussiedlung Ende September 1948 zu Ende ging, lebten 133 000 zur Aussiedlung verpflichtete Personen in Ungarn.343 Die Vorlagen des Herzogprimas Mindszenty344 und des Episkopats, ihre Intervention gegen die kollektive Rechtsberaubung waren erfolglos.345
Wie viele Personen wurden letztendlich aus Ungarn ausgesiedelt? Die an den Oberrat für Wirtschaft gerichtete Vorlage des Innenministers rechnete mit der Aussiedlung von 310 000 Deutschen.346 Bis Ende Juli wurden etwa 121 000, im November 1946 weitere 6 000 ausgesiedelt, und 183 000 Personen wurden für Aussiedlung vorgemerkt. Zwischen Ende Dezember 1945 und Herbst 1947 kamen etwa 127 000 aus Ungarn vertriebene Deutsche in der von den Amerikanern besetzten Zone Deutschlands an, während weitere 50 000 Deutsche in die von den Sowjets besetzte Zone Deutschlands zwischen dem 1. August und Anfang 1948 von der zuständigen Behörde ausgesiedelt wurden,347 aber etwa ein Fünftel dieser entflohen, so dass die Zahl der Ausgesiedelten etwa 40 000 ausmachte.348 Nach anderen Quellen betrafen die für die deutsche Bevölkerung geltenden Bestimmungen 1 555 Ortschaften in Ungarn. Die Behörde beurteilte den Status von 363 310 Personen, „davon waren effektiv 163 085 Umsiedler".349 Die genauen Daten des Landwirtschaftsministeriums - 163 000 Aussiedler und Vertriebene - müssen durch die Zahlen des Innenministeriums ergänzt werden. Auf Grund dieser Angaben erreichte die Zahl der aus Ungarn ausgesiedelten und zur provisorischen Zwangsarbeit verpflichteten Deutschen zusammen mit den am Ende des Zweiten Weltkriegs für mehrere Jahre in die Sowjetunion Verschleppten etwa 64 000 Menschen, etwa 225-230 000.350 16 000 Personen von den Deportierten starben in den Zwangsarbeitslagern.351
BALOGH: Deutsche, S. 279-280. Das Amt für Volksversorgung sah von I bis VII nummerierte Kolonnen vor, rechnete mit der Vertreibung von 224 050 Personen aus 331 Ortschaften und hielt den räumlichen Plan und den Zeitplan — dem neun Monate zugrunde lagen - auf folgende Weise für durchführbar: Dezember 1945, Januar und Februar 1946: aus der Umgebung von Budapest (100 000 Personen); März: aus den Komitaten Nógrád-Hont, Komárom-Esztergom, Fejér und Győr-Moson (100 000 Personen); April: aus den Komitaten Sopron, Veszprém, Vas, Zala und Tolna (75 000 Personen); Mai: aus weiteren Siedlungen des Komitats Tolna und aus den Komitaten Somogy und Baranya (100 000 Personen); Juni: aus den weiteren Siedlungen des Komitats Baranya und aus dem Komitat Bács-Bodrog (100 000 Personen); Juli: aus den weiteren Siedlungen des Komitats Bács-Bodrog und aus den Komitaten Békés, Szatmár, Csanád-Arad-Torontál sowie aus Budapest (50 000 Personen), insgesamt 496 000 auszusiedelnde Deutsche waren geplant. Es ist wahrscheinlich, dass die Organisatoren der Aussiedlung bei der Zusammenstellung der Kolonnen den das Prinzip der kollektiven Verantwortung ablehnenden Standpunkt der ungarischen Regierung und bei dem Erstellen des räumlichen Plans und des Zeitplans den Standpunkt des SZET berücksichtigten.
Gesetzloser Sozialismus. Der Bericht des Ausschusses %ur Aufdeckung der Fakten. Autoren: DR. TIBOR ZINNER, DR. SÁNDOR SZAKÁCS, DR. MIKLÓS ABODA, DR. LÁSZLÓ SVÉD, DR. IMRE SZOMSZÉD, GYÖRGY MARKO, DR. MARGIT BALOGH. Budapest, 1991. Veri. Zrínyi und Neues Ungarn. S. 18. Original: Archiv des Innenministeriums. Aufstellung über die Arbeit der politischen Abteilung in Budapest bis März 1946. 14. März 1946.
Zwischenparteilkbe Konferenzen, S. 180.
KÁLMÁN jANlCS-.Jabn der Heimatlosigkeit, Budapest, 1989. Verlag Hunnia, S. 249-277.
Wir melden Moskau... Geheime Dokumente 1944—1948. Budapest, 1994, Verlag Századvég, S. 200-201. Redigiert und Nachwort geschrieben von LAJOS IZSÁK und MIKLÓS KUN.
Prot. SZEB, S. 139. Der zweite Zug verließ Ungarn bis zum 24. Januar 1946, der dritte war abfahrtbereit, all das wurde vom amerikanischen Delegierten anderntags in der SZEB-Sitzung gemeldet.
Gesellschaftsrevue, 1946. Nr. 2. OSZKÁR BETLEN: Die Nationalitäten in Ungarn.
SÁNDOR BALOGH, zitiertes Werk, S. 99.
LÁSZLÓ KŐVÁGÓ, zitiertes Werk, S. 96.
ISTVÁN FEHÉR, zitiertes Werk, S. 96.
Durchführungsanweisung.
Zwei Jahn, S. 131. N. 9.; Ungarisches Amtsblatt, 1946. Nr. 24. 29. Januar 1946. Verordnung Nr. 70 020/1946. B. M. über die zur ungestörten Abwicklung der Aussiedlung der deutschen Bevölkerung notwendigen Verkehrsbeschränkungen.
O. a. O. S. 68. IX. Gesetz des Jahres 1946 über die Siedlung und die Förderung der Beendigung der Grundbesitzreform, § 15. verkündet am 13. mai 1946.
BALOGH: Deutsche, S. 288.
Prot. SZEB, S. 140. S. Protokoll der Sitzung am 25. Januar 1946.
Protokolle des Ministerrates der ersten Regierung unter Ferenc Nagy 5. Februar 1946-15. November 1946. [im Weiteren: NFE Prot.], Budapest, 2003, Verlag MOL (MOL = Ungarisches Landesarchiv) A Band, S. 143, TO 88/47. Redigiert, Notizen und Einleitungsstudie geschrieben von LÁSZLÓ SZŰCS.
O. a. O. S. 234, TO 91 /35. Die Auszahlung des benötigten Kredits wurde wegen der massiven Preiserhöhung, Anschaffungen von Kraftfahrzeugen, Ausrüstung und Einrichtung von Eisenbahnwaggons, Verpflegung des Wachpersonals, sowie der Beschaffung von Büroartikeln neben den nicht vorhersehbaren Kosten notwendig.
O. a. O. S. 192, TO 89/66. Der Minister legte den Vorschlag zusammen mit der Frage der Benennung des Regierungskommissars für landesweite Ansiedlung und seiner Kompetenzregelung der Regierung vor. Der die Immobilien und Mobilien der Ausgesiedelten betreffende Vorschlag wurde deswegen von der Tagesordnung genommen. Die Sache des Landeskommissariats für Ansiedlung scheiterte auch in der Kabinettsitzung am 1. März. (O. a. O. S. 224, TO 91/2).
GYÖRGY LÁZÁR: Berichte des Botschafters Gyula Szekfű und der Ungarischen Botschaft in Moskau (1946-1948), Budapest, 1998. Verlag MOL. S. 33.
Prot. SZEB, S. 147. Protokoll der Sitzung am 12. Februar 1946.
O. a. O. S. 152. Protokoll der Sitzung am 5. März 1946.
O. a. O. S. 169. Protokoll der Sitzung am 23. April 1946.
Zwischenparteiliche Konferenzen, S. 221.
Zwischenparteiliche Konferenzen, 224—225.
O. a. O. S. 221. N. 2.
NFE Prot. S. 601, TO 107/10.
Zwischenparteiliche Konferenzen, S. 224—225.
BALOGH: Deutsche, S. 284-285.
FERENC NAGY: Kampf hinter dem Eisernen Vorhang. Band 1., Budapest, 1990, Verlag Europa-História, S. 266-268. Der neue Regierungschef versuchte den SZEB zur Streichung in der Verordnung der kollektiven Verantwortung zu bewegen. Der mit ihm verhandelnde Swiridow zeigte sich nachgiebig: „von der Aussiedlung sind automatisch diejenigen freizustellen" - beschwor der Ministerpräsident die Worte des Generalleutnants herauf - „die Deutsch als Muttersprache haben, sich aber für Angehörige ungarischer Nationalität erklärten und an staatsfeindlichen Bewegungen nicht mitwirkten". Dann fügte er all dem hinzu, daß Swiridow die Veröffentlichung dieser stillschweigenden Kompromisse verweigerte. „Er hielt fest, daß diese Verordnung nur eine geheime Anweisung des Innenministers an die die Aussiedlung durchrührenden Organe und Verwaltungsbehörden sein kann".
Der Inhaltsfehler des Autors führte einzelne Autoren irre. Vergleiche mit MIHÁLY KOROM, zitiertes Werk, S. 222! Die Zwischenparteienkonferenz über die „Schwabenfrage" fand nicht Mitte Januar 1946, sondern am 26. April statt, die Verkürzung der Zahl der Auszusiedelnden hing nicht mit diesem „Kompromiß" zusammen.
Zwischenparteiliche Konferenzen, S. 221, Erlaß des Innenministers Nr. 32 920/1946. BM.
BALOGH: Deutsche, S. 281. Er forderte die Zuständigen auf, bei den Freistellung beantragenden Personen zu berücksichtigen, daß diese sich 1941 nur für Personen mit deutscher Muttersprache erklärten.
Prot. SZEB, S. 179. Protokoll der Sitzung am 20. Mai 1946.
O. a. O. S. 186-187. ProtokoU der Sitzung am 19. Juni 1946.
Ungarisches Amtsblatt, 1946. Nr. 143. Verordnung Nr. 7310/1946 M. E. über die Auflösung des Amts für Volksversorgung, 27. Juni 1946.
SÁNDOR BALOGH, zitiertes Werk, S. 99. Prot. SZEB, S. 169. Protokoll der Sitzung am 23. April 1946. Nach SZEB wurden bis zum 21. April 41 000 Deutsche ausgesiedelt.
ISTVÁN FEHÉR, zitiertes Werk, S. 114, Tabelle Nr. 4. Verteilung der Aussiedlungen je nach Komitat im Sommer 1946.
MIHÁLY KOROM, zitiertes Werk, S. 223.
NFE Prot. S. 950, TO. 121/22.
Zweijahre, S. 134. Ungarisches Amtsblatt, 16. Juli 1946. Verordnung Nr. 7970/1946. M. E. über die Aberkennung der ungarischen Staatsbürgerschaft den nach Deutschland Übersiedelten. 12. Juli 1946. Die mit der Aberkennung der Staatsbürgerschaft zusammenhängenden ersten Entwürfe wurden bereits im Juni-Juli 1945 vom Justizministerium erstellt.
Siehe MIHÁLY KOROM, zitiertes Werk, S. 222!
O. a. O. S. 223.
Prot. SZEB, S. 190-191. Protokoll über die Sitzung am 15. Juli 1946.
NFE Prot. S. 1096, TO. 127/57.
Prot. SZEB, S. 211-212. Protokoll über die Sitzung am 15. August 1946.
NFE Prot. S. 1188-1189. N. 15. Vorlage Nr. 5277/1946 BM ein.
O. a. O. S. 1188, TO 131/20.
NFE Prot. S. 1250-1251, TO 133/5. Im Laufe der Debatte verwies der mit gutem Gedächtnis gesegnete politische Staatssekretär des Amtes des Ministerpräsidenten darauf, daß in der Regierungssitzung am 22. Dezember 1945 ein solcher Beschluß über die Aussiedlung gefasst wurde, als ob die Aussiedlung zwangsläufig durchgeführt würde, bzw. als ob dies in den Potsdamer Entscheidungen enthalten wäre. Dieses Regierungskommunique widerspricht dem Wesentlichen dieses Beschlusses des Ministerrates. Hier muß man eine Übereinstimmung herstellen oder einen Zwischenbeschluß fassen.
O. a. O. S. 1247-1250, TO 133/5.
ISTVÁN FEHÉR, zitiertes Werk, S. 117-120.
Protokolle des Ministerrates der ersten Regierung unter La/os Dinnyés, 12. Juni-19. September 1947 (im Weiteren: Dinnyés Prot.) Budapest, 2000, Verlag MOL, S. 195. Red.: LÁSZLÓ SZŰCS.
NFE prot s. 1238-1239.
O. a. O. S. 1247-1254, TO 133/5.
O, a. O. S. 1252, TO 133/5.
Siehe später!
NFE Prot. S. 1252-1253, TO 133/5.
Prot. SZEB, S. 222. Protokoll der Sitzung am 30. August 1946. Vergleiche mit der EinleitungsStudie des Bandes, der den Inhalt des Dokuments anders auslegt, und deswegen auch eine andere Konsequenz gezogen wird! O. a. O. S. 22.
O. a. O. S. 224-225. Protokoll über die Sitzung am 13. September 1946.
Zwischenparteilkbe Konferenzen, S. 287-288.
BALOGH: Deutsche, S. 285.
In der Studie werden die Geschehnisse der Konferenz in Paris zwischen dem 16. und dem 23. September 1946 über die ungarische Minderheit von 200 000 Personen, die zur Abschiebung aus der Tschechoslowakei bestimmt waren, die erfolglose tschechoslowakische Initiative und die am Ende des Monats geführten, gleichfalls erfolglosen bilateralen Verhandlungen nicht analysiert. Siehe eingehend NFE Prot. S. 1435, 1443 und 1450!
NFE Prot. S. 1341, 1344 und 1347, TO 137/1.
NFE Prot. S. 1353-1354, TO 137/2.
O. a. O. S. 1354-1355, TO 137/3. Dobi verlangte den Rückruf der entsandten Beauftragten des Innenministeriums, denn „die Situation spitzte sich in einigen Gebieten zu. Die Felder werden nicht bestellt, die Weingärten werden nicht gepflegt, das gesamte Vieh wird an einen Platz getrieben, halb ausgereifte Mastschweine, für Stopfen ausgewählte Enten und Gänse werden kaputt gemacht, mit einem Wort, es werden dem Land schwere Schäden zugefügt."
Prot. SZEB, S. 233-234. Protokoll über die Sitzung am 30. September 1946.
O. a. O. S. 224, N. 2.
NFE Prot. S. 1482, TO 142/8.
O. a. O. S. 1532, TO 144/8.
O. a. O. S. 1532-1533, N. 9.
Dinnyés Prot. S. 196. Im November 1946 wurden 5426 Deutsche ausgesiedelt.
BALOGH: Deutsche, S. 285.
TO Prot. MR, S. 252, TO 155/10.
Prot. SZEB, S. 25. Unter Bezugnahme auf den anstehenden Winter verlangten die USA 50 Tonnen Kohl zu jedem Eisenbahnzug.
O. a. O. S. 253-254. Protokoll über die Sitzung am 12. November 1946, sowie O. a. O. S. 254, N. 11.
Prot. SZEB, S. 25, N. 53. Mit ihnen zusammen erreichte die Zahl der Ausgesiedelten 117 000.
O. a. O. S. 266-269. Protokoll über die Sitzung am 6. Dezember 1946.
Dinnyés Prot. S. 195. In dem an den SZEB Präsidenten gerichteten Schreiben vom 11. Juni 1947 wurde die Aussiedlung von 111 530 Ungarndeutschen bis zum 21. Juni 1946 gemeldet.
Prot. SZEB, S. 426-427. Aktennote über die Verhandlung der amerikanischen und sowjetischen Militärs am 20. Dezember 1946.
Darauf basierte die Erklärung des englischen Diplomaten in der Sitzung des SZEB am 6. Dezember 1946, was zugleich zeigt, daß keinerlei stillschweigender Kompromiß zwischen Swiridow und Regierungschef Nagy zustande kam.
BALOGH: Deutsche, S. 282-283 und 285. Laut Angaben des Amts für Volksversorgung wurden zusammen mit den aus Budaörs bis zur Aussetzung der Aussiedlung Vertriebenen 110 866 Deutschen, dann vom November bis zum Ende des Jahres 24 789 Personen, in 1946 insgesamt 135 655 Personen in die amerikanische Besatzungszone in Deutschland vertrieben.
Prot. SZEB, S. 273-275. Protokoll der Sitzung am 23. Dezember 1946.
MIHÁLY KOROM, zitiertes Werk, S. 223.
ZINNER: Kriegsverbrecher, S. 127.
Prot. SZEB, S. 293. Protokoll über die Sitzung am 10. Februar 1947.
Prot. SZEB, S. 313. Protokoll über die Sitzung am 20. März 1947.
O. a. O. S. 301-303. Protokoll über die Sitzung am 4. März 1947.
TO Prot. MR, S. 286, TO 168/66.
Prot. SZEB, S. 302, N. 10.
BALOGH: Deutsche, S. 286.
Prot. SZEB, S. 312-313. Protokoll über die Sitzung am 20. März 1947.
Prot. SZEB
O. a. O. S. 302, N. 10. sowie Dinnyés Prot. S. 197. „Die amerikanischen Behörden denken, daß man mit einer wesentlichen Verbesserung der Niederlassungsbedingungen in der amerikanischen Zone in Deutschland mindestens innerhalb von zwölf Monaten nicht rechnen kann."
O. a. O. S. 25.
TO Prot. MR, S. 292, TO 170/6.
Ungarisches Amtsblatt, 1947. Nr. 77 vom 4. Aprü 1947. Verordnung Nr. 4300/1947 der Regierung der Republik Ungarn im Interesse der Unterbringung der auf Grund des Abkommens über den tschechoslowakisch-ungarischen Bevölkerungsaustausch aus der Slowakei nach Ungarn umgesiedelten Ungarn in der Frage der auf Grund der Verordnung Nr. 12 330/1945. M. E. über die Zusammenführung der für Aussiedlung nach Deutschland bestimmten Ungarndeutschen. 31. März 1947.
Prot. SZEB, S. 320-321. Protokoll über die Sitzung am 16. April 1947.
O. a. O. S. 25.
TO Prot. MR, S. 303, TO 175/7.
Wir melden Moskau... zitiertes Werk, S. 195 und 203-204.
BALOGH: Deutsche, S. 286.
ISTVÁN FEHÉR, zitiertes Werk, S. 146.
Dinnyés Prot., S. 171, TO 115.
MIHÁLY KOROM, zitiertes Werk, S. 223. Laut einer von später, vom 28. Juli datierten, an den Oberrat für Wirtschaft gerichtete Vorlage von Rajk hätten 310 000 Deutsche aussiedeln müssen.
MIHÁLY KOROM, zitiertes Werk, S. 194-198.
BALOGU: Deutsche, S. 286-287.
BALOGH: Deutsche, S. 286.
Dinnyés Prot. S. 692-693.
O. a. O. S. 677-678, TO 69.
O. a. O. S. 735, TO 63.
Prot. SZEB, S. 359-360. Protokoll der Sitzung am 15. August 1947.
O. a. O. S. 359, N. 12.
Dinnyés Prot. S. 897, TO 74, sowie Verordnungssammlung des Ungarischen Amtsblattes, 1947. Nr. 197. 31. August 1947. Die Verordnung Nr. 10 515/1947. Korm. der Republik Ungarn über die Vorbeugung bestimmter, gegen die Umsiedlung der Ungarndeutschen nach Deutschland gerichteten Handlungen und die Änderung einzelner diesbezüglicher Bestimmungen.
BALOGH: Deutsche, S. 286.
Siehe LÁSZLÓ KŐVÁGÓ, zitiertes Werk, S. 299!
Zwischenparteiliche Konferenzen, S. 667, N. 31.
Zwischenparteiliche Konferenzen, S. 664—665.
Geltende Rechtsnormen aus dem Jahr 1947. 1. Band [im Weiteren: Jahr 1947] Budapest, 1948. Verlag Grill, S. 119. Red.: DR. FERENC BACSÓ ET AL. Verordnung Nr. 84 350/1947. B. M. über die Durchsetzung einzelner Bestimmungen der zwecks Änderung, Ergänzung und Zusammenfassung der Verordnung Nr. 12 330/1945. M.E. über die Aussiedlung der Ungarndeutschland nach Deutschland, sowie der damit verbundenen sonstigen Bestimmungen erlassenen Verordnung Nr. 12 200/1947. Korm. 27. November 1947.
O. a. O. S. 116. Verordnung Nr. 12 200/1947 Korm. zur Änderung, Ergänzung und Zusammenfassung der Verordnung Nr. 12 330/1945 M. E. über die Umsiedlung der deutschen Bevölkerung aus Ungarn nach Deutschland und der damit verbundenen sonstigen Verordnungen. 28. Oktober 1947. Es wurden dadurch die Basisverordnung über Aussiedlung - Nr. 12 330/1945. M. E. - die Verordnungen Nr. 7970/1946. M. E. und 10 515/1947 Korm. über Aberkennung der Staatsbürgerschaft, die Verordnung Nr. 4300/1947. M. E. über den unentgeltlichen Übergang der beschlagnahmten Immobilien und Mobilien der zur Aussiedlung Verpflichteten auf den Staat außer Kraft gesetzt.
Ungarisches Amtsblatt, 20. August 1947. Verordnung Nr. 84 239/1947. B. M. des Innenministers über das Bargeld und die Wertgegenstände der im Sinne der Verordnung Nr. 12 330/1945. M. E. zur Umsiedlung nach Deutschland verpflichteten Personen. 19. August 1947. Im Zusammenhang mit der Durchführungsanweisung Nr. 10 050/1947. Korm. zu der am 27. August 1947 verkündeten Verordnung Nr. 162 835/1947. P. M. über Regelung der Ausfuhr von Juwelen und Edelsteinen im Touristenverkehr war es nicht möglich, alle durch die Rechtsregelungen des Innenministers angeführten Juwele aus dem Land auszuführen, deswegen regelte die Verordnung Nr. 84 253/1947. B. M. des Innenministers vom 7. September 1947 die Frage im Zusammenhang mit dem Bargeld und den Wertgegenständen der gemäß der Verordnung Nr. 12 330/1945. M. E. zur Umsiedlung nach Deutschland verpflichteten Personen neu. Sie wurde am 11. September 1947 verkündet.
Ungarisches Amtsblatt, 31. August 1947. Die Verordnung Nr. 10 515/1947. Korm. der Regierung der Republik Ungarn über die Vorbeugung bestimmter gegen die Umsiedlung der Ungarndeutschen nach Deutschland gerichteten Handlungen und über die Änderung einzelner diesbezüglicher Bestimmungen.
Jahr 1947. S. 112-113. Am 31. Dezember 1947 verkündeter Gesetzesartikel Nr. XXXIV aus dem Jahre 1947 über einzelne Bestimmungen der Volksgerichtsbarkeit, § 31 Bestimmungen für zur Umsiedlung nach Deutschland verpflichtete Personen.
piL 274 f. 15/199. Aktennote des Oberstaatsanwalts Dr. József Domokos an Rákosi, 26. August 1947.
Die Feststellungen des Autors wurden durch seine Angaben, die er im Laufe seiner ein Jahrzehnt langen Arbeit in BFL den Akten der hauptstädtischen und ländlichen Volksgerichte entnommen hatte, sowie als Erfahrungen aus den in den vom Rechtsvorgänger des Historischen Amtes aufbewahrten Akten über nach 1945 geführten Volksgerichts-, sowie Strafgerichtsverfahren gemachten Forschungen sammelte, untermauert.
BALOGH: Deutsche, S. 286.
Archiv des Sekretariats des Innenministeriums. Vorlage Nr. 6105/1947 für den Oberrat für Wirtschaft im Zusammenhang mit der Aussiedlung der Deutschen zwecks Bereitstellung von Unterkünften für Ungarn aus der Slowakei.
PIL 274. f. 7/248. Aus der an Mátyás Rákosi am 12. Mai 1948 geschickten, durch Gábor Péter handgeschriebenen und mit seinen Einleitungsworten versehenen (von der Unterabteilung für Kirchenfragen des Budapester Staatsschutzabteilung angefertigten, „belastenden" Informationen über den Herzogprimas beinhaltenden) Schrift ist es bekannt, daß sich Mindszenty am 7. September 1946 beim Leiter der politischen Vertretung von Groß-Britannien, beim Generalmajor Edgcumbe in Budapest, bei der Regierung im Namen des Episkopats am 9. September 1947 einsetzte. Ferner a. a. O. S. 274. f. 7/247 ö. e. Mindszentys Schreiben an den Ministerpräsidenten Dinnyés. 26. November 1947. 8135/1947.
ZINNER: Kriegsverbrecher, S. 126, sowie die Vorlage des Herzogprimas und des Episkopats. 14. August 1947.
ZINNER: Kriegsverbrecher, S. 128.
JÁNOS BOTOS-GYÖRGY GYARMATI-MIHÁLY KOROM-TIBOR ZINNER: Alltag in Ungarn zwischen zwei Emigrationen von Mátyás Rákosi 1945-1956. Budapest, 1988. Verlag Minerva, S. 111 und Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost- und Mitteleuropa. Band II. Düsseldorf, 1956. Herausgegeben vom Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte, S. 72. Laut der deutschen Dokumentation macht die Zahl der Flüchtlinge, bzw. Aussiedler von den Ungarndeutschen 239 000 aus, von denen 170 000 ins Gebiet der ehemaligen BRD, 54 000 ins Gebiet der ehemaligen DDR, und 15 000 nach Österreich reisten.
MIHÁLY KOROM, zitiertes Werk, S. 226.
Dokumente %urGeschichtederKechtssprechung. 4. Budapest, 1995. KJK, S. 403-405. Red., DR. IBOLYA HORVÁTH, DR. PÁL SOLT, DR. GYŐZŐ SZABÓ, DR. JÁNOS ZANATHY und DR. TIBOR ZINNER. Original: MOL Dokumente des Justizministeriums [im Weiteren: JM-Dokumente], XIX - E - 1 - z. 00125/1950. Aktennote mit Vermerk „Vertraulich"! der Abteilung für Grundbesitzregelung des Landwirtschaftsministeriums: Daten aus den für die deutsche Bevölkerung geltenden Bestimmungen, 13. März 1950.
ZINNER: Kriegsverbrecher, S. 129.
MIHÁLY KOROM, zitiertes Werk, S. 227-228.